Hervorgehobenes
Mit der Einführung des Einheitspapiers ab dem 01.10.2021 (Gesetzesdekret Nr. 98 vom 29. Mai 2017) können die folgenden Verwaltungsvorgänge nicht mehr bei der Abteilung für Fahrer- und Fahrzeugzulassung durchgeführt werden: Eigentumsübertragung, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen, die bei der P.R.A. zulassungspflichtig sind (Kraftfahrzeuge, Motorräder, Straßenanhänger mit einer Gesamtmasse von 3,5 t oder mehr). Die Schalter, die diese Papiere direkt bearbeiten können, sind die Kfz-Praxisbüros (mit den entsprechenden Servicegebühren) oder, nur für die Eigentumsübertragung, die P.R.A.(klicken Sie hier, um mit der Buchung fortzufahren)