Fahrzeuge und Revisionen
Dieser Abschnitt enthält Informationen über Fahrzeuge, Inspektionen und Prüfungen.
Mit der Einführung des Einheitspapiers für die Fahrzeugregistrierung (Gesetzesdekret Nr. 98 vom 29. Mai 2017) ab dem 01.10.2021 bei der zivilen Kfz-Zulassungsstelle ist es nicht möglich, die folgenden Verwaltungsverfahren durchzuführen: Eigentumsübertragung, Abmeldung und Wiederzulassung von Fahrzeugen mit obligatorischer Registrierung bei der P.R.A. (Kraftfahrzeuge, Motorräder, Straßenanhänger mit einer Gesamtmasse von 3,5 t oder mehr). Diese Unmöglichkeit hängt mit der Verwaltungsanwendung der Generaldirektion für Kraftfahrzeuge zusammen, die in den zivilen Kfz-Zulassungsstellen der Provinzen eingesetzt wird und keine Schnittstelle zum öffentlichen Kraftfahrzeugregister (P.R.A.) hat. Die Schalter, die solche Papiere direkt bearbeiten können, sind die Kfz-Praxisagenturen (mit entsprechenden Servicekosten) oder, nur bei Eigentumsübertragungen, das P.R.A.(klicken Sie hier, um mit der Buchung fortzufahren)