Betrieb einer Freiluftunterkunft

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Wie man einen Campingplatz und ein Campingdorf mit Unterkünften im Freien betreibt

Beschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgt zeitgleich mit der Übermittlung der SCIA an die Gemeinde, in der sich die für die Beherbergung im Freien vorgesehene Struktur befindet.

Der Tourismusdienst registriert daraufhin die Beherbergungseinrichtung im Tourismusinformationssystem der Provinz und übermittelt die Zugangsdaten für das STU-System.

Für die Verwaltung eines Beherbergungsbetriebs bestehen folgende Verpflichtungen:

  • Online-Meldung der persönlichen Daten der untergebrachten Gäste an die Staatspolizei. Die gesetzliche Verpflichtung zur Online-Meldung der Daten der untergebrachten Gäste für alle Beherbergungsbetriebe trat am 22. Dezember 2011 mit dem Gesetz Nr. 214 in Kraft und wurde durch die Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 7. Januar 2013 verstärkt .
  • Online-Meldung der Touristenbewegungen an das ISTAT. Diese gesetzliche Verpflichtung wird durch das Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 22. Juli 2011 - Artikel 1 festgelegt, das ab dem 1. Juli 2013 den Austausch von Daten zu statistischen Zwecken zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich auf telematischem Wege vorsieht.
  • Zahlung der TOURISTISCHEN STEUER an Trentino Riscossioni. Die Kurtaxe ist an die Autonome Provinz Trient zu entrichten und wird von den Betreibern der Beherbergungsbetriebe eingezogen, die gemäß Art. 64 des Präsidialdekrets Nr. 600/1973 die Rolle des Steuervertreters übernehmen. Mit der Erhebung, Kontrolle, Erstattung und sonstigen Verwaltung der Steuer, einschließlich Verwaltungsstrafen, ist die Trentino Riscossioni S.p.A. betraut.

An wen es sich richtet

Eigentümer oder Verwalter eines Beherbergungsbetriebs im Freien

So geht es

Sobald der Beherbergungsbetrieb in das Tourismusinformationssystem (STU) eingegeben wurde, teilt das Büro für Beherbergungs- und Tourismusberufe des Tourismusdienstes die Berechtigungsnachweise mit, um direkt auf die eigenen persönlichen Daten zugreifen zu können und die Herstellung einer einfachen Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten.

Der Leiter des Beherbergungsbetriebs muss die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die in den geltenden Verordnungen festgelegten gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen:

  • Online-Übermittlung der An- und Abreisedaten der Gäste (ex ISTAT Modell C-59) zu statistischen Zwecken, die der Überwachung der Gäste in den Beherbergungsbetrieben dienen. Im Trentino ist es möglich, in Absprache mit dem Fremdenverkehrsamt die Touristenströme an das Tourismusinformationssystem der Provinz zu übermitteln, indem man eine der angebotenen Übermittlungsmöglichkeiten nutzt. (siehe alle Informationen)
  • Online-Mitteilung der persönlichen Daten der Gäste durch Eingabe der Daten in das Websystem der öffentlichen Sicherheit (früher Unterkunftsdateien).
    Alle Beherbergungsbetriebe (unabhängig von der Anzahl der Aufenthaltstage) sind verpflichtet, die Daten der untergebrachten Gäste innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft ausschließlich online zu melden, indem sie die Daten manuell in das System Weballoggiati der öffentlichen Sicherheit eingeben oder über eine kompatible Datei, die von ihrem eigenen Verwaltungssystem erstellt wurde. (Siehe alle Informationen)durch die öffentliche Sicherheit).
  • Erhebung und Zahlung der Unterkunftssteuer. Die Beherbergungssteuer ist von jeder Person zu entrichten, die in Beherbergungsbetrieben in der Provinz übernachtet, und wird für jede Übernachtung von bis zu 10 aufeinanderfolgenden Nächten auf der Grundlage der vom Provinzialrat für die jeweilige Art und das jeweilige Gebiet genehmigten Sätze erhoben. (siehe den entsprechenden Abschnitt ZAHLUNGEN). Am Ende eines jeden Viermonatszeitraums müssen die Erklärung und die Zahlung des eingezogenen Betrags über die folgende Website erfolgen PAGOSEMPLICE unter Verwendung der von Trentino Riscossioni zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen erfolgen. (siehe alle Informationen).

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina della ricezione turistica all'aperto e modificazioni della legge provinciale 28 maggio 2009, n. 6, in materia di soggiorni socio-educativi

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 4 ottobre 2012, n. 19, concernente la ricezione turistica all'aperto

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Eröffnung oder Änderung eines Beherbergungsbetriebs im Freien

So eröffnen oder ändern Sie eine Beherbergungseinrichtung im Freien in Form eines Campingplatzes, eines Campingdorfes oder eines Camping-Ferienparks.ACHTUNG: Ab dem 6. August 2024 ist für die Durchführung von baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen kein Korrespondenzvisum mehr erforderlich.

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Letzte Änderung: 29.12.2025 11:18

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