Beschreibung
Beherbergungsbetriebeim Freien sind öffentlich zugängliche Beherbergungsbetriebe, die für den vorübergehenden Aufenthalt und die Beherbergung von Touristen eingerichtet sind, sich in eingezäunten Bereichen befinden und ständig durch geeignete Überwachungssysteme kontrolliert werden.
Beherbergungsbetriebe im Freien werden in folgende Arten unterteilt
- Campingplätze
 - Zeltplatz-Dorf
 - Campingplatz-Dorf (der letztgenannte Typ ist als "Restanlage" zu betrachten und kann daher nicht mehr ex novo errichtet werden, sondern es sind nur Änderungen an der bestehenden Struktur zulässig)
 
Beschränkungen
Die Unterkünfte im Freien müssen je nach Art die Mindestanforderungen der geltenden Vorschriften erfüllen.