Beschreibung
Die Klassifizierung ist obligatorisch, sie geht der Ausübung der Tätigkeit voraus und ist eine Voraussetzung dafür.
Die Klassifizierung ist das Dokument/die Vorschrift, das/die den Namen, die Art und die Klassifizierungsstufe der Beherbergungseinrichtung im Freien (Campingplatz, Campingdorf) bestätigt. Die Beherbergungsbetriebe im Freien werden entsprechend ihren Anforderungen in fünf Stufen eingeteilt, die mit 5, 4, 3, 2 und 1 Stern gekennzeichnet sind.
Die Klassifizierung kann auf zwei verschiedene Arten erreicht werden:
1) Antrag auf Klassifizierung bei der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur in folgenden Fällen
- neue Einrichtung
 - Änderungen, die eine Änderung der Klassifizierungsstufe (Erhöhung oder Verringerung der Sterne) infolge einer Änderung der Parameter und Anforderungen mit sich bringen
 - Änderung des Typs (z.B. Wechsel von einem Campingplatz zu einem Camping-Dorf)
 
2) Mitteilung der Klassifizierung an die zuständige Provinzstruktur, wenn die Änderungen an der Struktur keine Änderungen der Klassifizierungsstufe oder des Typs mit sich bringen.
Beschränkungen
Der Antrag bzw. die Meldung zur Klassifizierung kann nicht angenommen werden, wenn die eingereichten Unterlagen nicht die strukturellen und funktionalen Mindestparameter für die Klassifizierungsstufe 1 Stern erfüllen.