Klassifizierung von Unterkünften im Freien

  • Aktiv

Die Klassifizierung gibt den Namen, die Art und die Klassifizierungsstufe des Beherbergungsbetriebs im Freien an.

Beschreibung

Die Klassifizierung ist obligatorisch, sie geht der Ausübung der Tätigkeit voraus und ist eine Voraussetzung dafür.

Die Klassifizierung ist das Dokument/die Vorschrift, das/die den Namen, die Art und die Klassifizierungsstufe der Beherbergungseinrichtung im Freien (Campingplatz, Campingdorf) bestätigt. Die Beherbergungsbetriebe im Freien werden entsprechend ihren Anforderungen in fünf Stufen eingeteilt, die mit 5, 4, 3, 2 und 1 Stern gekennzeichnet sind.

Die Klassifizierung kann auf zwei verschiedene Arten erreicht werden:

1) Antrag auf Klassifizierung bei der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur in folgenden Fällen

  • neue Einrichtung
  • Änderungen, die eine Änderung der Klassifizierungsstufe (Erhöhung oder Verringerung der Sterne) infolge einer Änderung der Parameter und Anforderungen mit sich bringen
  • Änderung des Typs (z.B. Wechsel von einem Campingplatz zu einem Camping-Dorf)

2) Mitteilung der Klassifizierung an die zuständige Provinzstruktur, wenn die Änderungen an der Struktur keine Änderungen der Klassifizierungsstufe oder des Typs mit sich bringen.

Beschränkungen

Der Antrag bzw. die Meldung zur Klassifizierung kann nicht angenommen werden, wenn die eingereichten Unterlagen nicht die strukturellen und funktionalen Mindestparameter für die Klassifizierungsstufe 1 Stern erfüllen.

An wen es sich richtet

Der Antrag und/oder die Mitteilung über die Einstufung wird vom Eigentümer oder Betreiber der Einrichtung bei der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur eingereicht.

Der Antrag kann vom Eigentümer oder Verwalter der Einrichtung durch Ausfüllen der entsprechenden Formulare eingereicht werden.

So geht es

Der Antrag und/oder die Mitteilung über die Klassifizierung wird bei der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur eingereicht.

Der Antrag bzw. die Klassifizierungsmitteilung, die auf dem entsprechenden Formular auszufüllen ist, kann in einem einzigen Ausdruck eingereicht oder von der PEC an serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt werden, zusammen mit einer Kopie des gültigen Ausweises des Antragstellers.

Welche Unterlagen beizufügen sind, ist in den entsprechenden Formularen für die einzelnen Verfahren angegeben.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Antrag und/oder der Mitteilung zur Einstufung hat eine maximale Dauer von 30 Tagen, beginnend mit dem Datum nach der Einreichung des Antrags und/oder der Mitteilung, mit Ausnahme eventueller Aussetzungen, die angemessen mitgeteilt und gemäß den geltenden Vorschriften zur Teilnahme an Verwaltungsmaßnahmen der Provinz begründet werden. Die Erteilung der Klassifizierungsmaßnahme, die mit dem entsprechenden Antrag verbunden ist, sieht die Phasen der technisch-administrativen Prüfung der Unterlagen und der Verabschiedung der Maßnahme vor, von der eine Kopie durch die für den Tourismus zuständige Provinzstruktur an die für das Gebiet zuständige Gemeinde übermittelt wird.

Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Betroffene im Falle eines positiven Ergebnisses eine Kopie der Verwaltungsmaßnahme des Dienstes für Tourismus und Sport sowie eine Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens.

Die für den Tourismus zuständige Provinzstruktur sorgt von Amts wegen für die Einstufung des Beherbergungsbetriebs im Freien, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt festgestellt wird, dass die vorhandenen Einstufungsparameter nicht mit der zuvor für denselben Betrieb vergebenen Einstufungsstufe übereinstimmen. Die Klassifizierung wird von Amts wegen widerrufen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt festgestellt wird, dass auch nur einer der Parameter für eine 1-Sterne-Klassifizierung nicht erfüllt ist, wobei eine Mahnung zur Wiederherstellung der Anforderungen innerhalb der gesetzten Frist erfolgt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Befreiung für öffentliche Verwaltungen

gebührenfrei

Klassifizierungsmitteilung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento di esecuzione della legge provinciale 4 ottobre 2012, n. 19, concernente la ricezione turistica all'aperto

Weiterlesen

Disciplina della ricezione turistica all'aperto e modificazioni della legge provinciale 28 maggio 2009, n. 6, in materia di soggiorni socio-educativi

Weiterlesen

Legge provinciale 4 ottobre 2012, n. 19 'Disciplina della ricezione turistica all'aperto e modificazioni della legge provinciale 28 maggio 2009, n. 6, in materia di soggiorni socio-educativi' - articolo 11, comma 2 bis: individuazione delle caratteristiche dimensionali e funzionali delle case mobili, delle strutture leggere e tende attrezzate destinate ad alloggio e degli allestimenti mobili di servizio da collocarsi nelle strutture ricettive all'aperto della provincia di Trento. Sostituzione della deliberazione n. 360 del 15 marzo 2019.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Eröffnung oder Änderung eines Beherbergungsbetriebs im Freien

So eröffnen oder ändern Sie eine Beherbergungseinrichtung im Freien in Form eines Campingplatzes, eines Campingdorfes oder eines Camping-Ferienparks.ACHTUNG: Ab dem 6. August 2024 ist für die Durchführung von baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen kein Korrespondenzvisum mehr erforderlich.

Letzte Änderung: 10.06.2025 18:09

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren