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Berichterstattung über förderungswürdige Interventionen für Landschaftsschutzsubventionen

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Der Zuschuss ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Unterstützung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung, Restaurierung, außerordentlichen Instandhaltung oder Aufwertung eines Gutes dienen, das sich in einem Landschaftsschutzgebiet oder in einem Schutzgebiet selbst befindet.

An wen es sich richtet

Empfänger, die einen Zuschuss für die Erhaltung und Gestaltung von Landschaften erhalten haben, legen nach Abschluss der Maßnahme eine Abrechnung vor, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann.

So geht es

Um die Auszahlung des zustehenden Zuschusses zu erhalten, muss der Antragsteller die Arbeiten im Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme abschließen und der Abteilung für Stadtplanung und Landschaftsschutz innerhalb der im Zuschussbescheid festgelegten Frist eine Abrechnung vorlegen. Die Abrechnung besteht aus dem Formblatt "Bescheinigung über den endgültigen Stand der Arbeiten, die Gegenstand des Zuschussantrags sind" sowie den nachstehend aufgeführten vorgeschriebenen Unterlagen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

PRIVATE NATÜRLICHE UND JURISTISCHE PERSONEN:

  • Bescheinigung über den endgültigen Stand der Arbeiten, die Gegenstand des Zuschussantrags sind, in Form einer Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung;
  • eine von einem qualifizierten Techniker erstellte und unterzeichnete Endabrechnung, die sowohl die fristgerechte Ausführung der Arbeiten als auch die Höhe der entsprechenden Ausgaben belegt;
  • eine geeignete fotografische Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

ASUC UND ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN:

  • Bescheinigung über die Genehmigung der Endabrechnung und des Abnahmeprotokolls oder der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten sowie eine Übersicht über die entstandenen Kosten;
  • beglaubigte Kopie des Abnahmeberichts oder der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten;
  • bei Bauvorhaben unter direkter Verwaltung, wenn die Bescheinigung über die Abnahme oder die ordnungsgemäße Ausführung nicht vorgelegt wird, ist die Erklärung des Bauleiters über die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die Einhaltung der für die Fertigstellung der Bauarbeiten gesetzten Fristen beizufügen.

Ab 2023 wird für jeden Begünstigten ein eindeutiger Projektcode (CUP) erworben, d.h. ein Code, der ein öffentliches Investitionsprojekt identifiziert und das zentrale Instrument für das Funktionieren des Systems zur Überwachung öffentlicher Investitionen (MIP) darstellt. Seine Beantragung ist für alle "Entwicklungsausgaben" obligatorisch, einschließlich der Projekte, die mit Mitteln aus den Haushalten der öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Projekte, die unter Entwicklungsausgaben fallen, umfassen auch Beiträge an private Einrichtungen.

Das CUP muss auf den Rechnungen für die subventionierten Interventionen angegeben werden, daher müssen alle Rechnungen, die das CUP ausweisen, dem Bericht beigefügt werden.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Wenn die vorgelegten Unterlagen unvollständig sind, fordert die Dienststelle Ergänzungen an, und die Frist bleibt bis zum Eingang der angeforderten Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica dei "Criteri e modalità per la concessione dei sussidi per interventi di restauro e manutenzione straordinaria di beni ricadenti nelle aree soggette a tutela del paesaggio, di cui all'artico lo 103 della l.p. 5 settembre 1991, n. 22 e s.m. ", approvazione del nuovo testo coordinato...

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Criteri e modalità per la concessione dei sussidi per interventi di restauro e manutenzione straordinaria di beni ricadenti nelle aree soggette a tutela del paesaggio, approvati da ultimo con deliberazione della Giunta provinciale n. 1718 di data 19 luglio 2002.

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Kontakt

Contatti di Ufficio politiche di incentivazione per la valorizzaz. paesaggistica

Email - Segreteria:
serv.urbanistica@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492712

Telefono - Segreteria:
0461.497044

Fax - Segreteria:
0461.497079

Mo.
09.00, 12.00
Di.
09.00, 12.00
Mi.
09.00, 12.00
Do.
09.00, 12.00
Fr.
09.00, 12.00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2024

Zusatzinformationen

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Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Beantragung von Zuschüssen für Naturschutz und Landschaftsgestaltung

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Letzte Änderung: 29.12.2025 10:56

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