PRIVATE NATÜRLICHE UND JURISTISCHE PERSONEN:
- Bescheinigung über den endgültigen Stand der Arbeiten, die Gegenstand des Zuschussantrags sind, in Form einer Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung;
- eine von einem qualifizierten Techniker erstellte und unterzeichnete Endabrechnung, die sowohl die fristgerechte Ausführung der Arbeiten als auch die Höhe der entsprechenden Ausgaben belegt;
- eine geeignete fotografische Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
ASUC UND ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN:
- Bescheinigung über die Genehmigung der Endabrechnung und des Abnahmeprotokolls oder der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten sowie eine Übersicht über die entstandenen Kosten;
- beglaubigte Kopie des Abnahmeberichts oder der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten;
- bei Bauvorhaben unter direkter Verwaltung, wenn die Bescheinigung über die Abnahme oder die ordnungsgemäße Ausführung nicht vorgelegt wird, ist die Erklärung des Bauleiters über die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die Einhaltung der für die Fertigstellung der Bauarbeiten gesetzten Fristen beizufügen.
Ab 2023 wird für jeden Begünstigten ein eindeutiger Projektcode (CUP) erworben, d.h. ein Code, der ein öffentliches Investitionsprojekt identifiziert und das zentrale Instrument für das Funktionieren des Systems zur Überwachung öffentlicher Investitionen (MIP) darstellt. Seine Beantragung ist für alle "Entwicklungsausgaben" obligatorisch, einschließlich der Projekte, die mit Mitteln aus den Haushalten öffentlicher Einrichtungen durchgeführt werden. Projekte, die unter Entwicklungsausgaben fallen, umfassen auch Beiträge an private Einrichtungen.
Das CUP muss auf den Rechnungen für die subventionierten Interventionen angegeben werden, daher müssen alle Rechnungen, die das CUP ausweisen, dem Bericht beigefügt werden.