Beschreibung
Bergführer ist, wer beruflich, auch nicht ausschließlich und nicht ständig, die folgenden Tätigkeiten ausübt
- Begleitung von Personen bei Fels- und Eisbegehungen oder bei Bergwanderungen, die auch von naturkundlichem Interesse sind, sowie beim Canyoning und bei Canyoningaktivitäten
- Begleitung von Personen bei Skibergsteigen oder Skitouren;
- das Unterrichten von Bergsteiger- und Skibergsteigertechniken mit Ausnahme von Skitechniken auf Abfahrts- und Langlaufpisten sowie das Unterrichten von Kletter-, Canyoning- und Canyoningtechniken.
Die Ausübung dieser Tätigkeiten auf professioneller Basis, in jedem Gelände und ohne Schwierigkeitsbegrenzung und bei Skiausflügen außerhalb der ausgestatteten Skigebiete oder der Abfahrts- und Langlaufpisten und in jedem Fall, in dem der Einsatz von Bergsteigertechniken und -ausrüstungen erforderlich sein kann, ist Bergführern vorbehalten, die zur Ausübung qualifiziert und in das Berufsregister der Bergführer eingetragen sind. Bergführer können auch Personen bei Besuchen in Naturparks oder Umweltschutzgebieten sowie in anderen Gebieten von besonderem naturalistischem Wert begleiten und Nachrichten und Informationen von naturalistischem, landschaftlichem und ökologischem Interesse vermitteln.
Der Beruf des Bergführers wird in zwei Stufen unterteilt
- angehender Bergführer
- Bergführer-Meister.
Der angehende Bergführer darf die Tätigkeit des Begleiters ausüben, mit Ausnahme von anspruchsvolleren Touren, deren Grenzen durch Beschluss des Provinzialrates im Einvernehmen mit dem Landeskollegium der Bergführer festgelegt werden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Bergführeranwärter Teil einer von einem Bergführerlehrer geführten Gruppe ist.
Die Zulassung zum Beruf des Bergführeranwärters und Bergführers erfolgt durch die Teilnahme an den entsprechenden theoretisch-praktischen Kursen und die Ablegung der entsprechenden Prüfungen. Die Zulassung zu den Kursen für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Bergführeranwärters setzt das Bestehen einer kulturellen Eignungsprüfung und einer praktischen Eignungsprüfung voraus, die vor den zuständigen Prüfungsunterausschüssen abgelegt werden.
Die Erlangung der Qualifikation besteht aus folgenden Schritten:
(1) Eignungstests: Der Zugang zu den Qualifizierungskursen setzt das Bestehen von Eignungstests voraus, die aus folgenden Teilen bestehen
- eine schriftliche Prüfung, bestehend aus Fragen mit synthetischen oder mehrfachen Antworten, die sich auf folgende Themen beziehen: Tourismus unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusgesetzgebung der Provinz Trient; Geografie und Umwelt der Provinz Trient; lokale Geschichte und Geschichte des Bergsteigens; Flora und Fauna im Gebiet der Provinz Trient; Meteorologie und Topografie; Erste Hilfe
- eine Bewertung des Bergsteiger-Lehrplans mit einem Gespräch, um festzustellen, ob der Kandidat mindestens die vom Provinzialrat festgelegten Mindestanforderungen an die Bergsteigeraktivitäten erfüllt hat
- eine praktische Prüfung, mit der die technischen Fähigkeiten und die Eignung des Kandidaten für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit des Bergführerberufsfestgestellt werden sollen.
2) Theoretisch-praktische Kurse: Die theoretisch-praktischen Kurse werden von der Bergführerschule der Provinz für die Kandidaten organisiert, die die Eignungstests bestanden haben, und sind unterteilt in
- Kulturkurse zur Aneignung theoretischer Kenntnisse als Vorbereitung auf die in den technisch-praktischen und didaktischen Kursen vorgesehenen Lektionen und Übungen. Sie umfassen Unterrichtsstunden zu Themen, die mit dem Beruf des angehenden Fremdenführers zusammenhängen;
- Technisch-praktischeKurse, die auf den Erwerb von Kenntnissen und Übungen in den verschiedenen Spezialgebieten des Bergsteigens abzielen. Sie umfassen Unterricht und Übungen in einer Bergumgebung;
- Didaktische Kurse zum Erwerb von Lehrmethoden in den verschiedenen Bergsportspezialgebieten. Sie bestehen aus Unterricht und Übungen in der Bergwelt.
3) Lizenzprüfungen: Sie bestehen aus kulturellen, technisch-praktischen und didaktischen Prüfungen, die von Unterkommissionen innerhalb der Prüfungskommission bewertet werden.
4. Eintragung in das Register der Bergführer und Bergsteigerausbilder: Dieses wird von der Landesfachschule für Bergführer geführt.
Beschränkungen
Die Anmeldegebühren für die Zulassung zu den Eignungsprüfungen und die Zahlungsmodalitäten sind in der beigefügten Bekanntmachung aufgeführt.
Die Frist für die Anmeldung zur Eignungsprüfung für die Zulassung zu den Führerscheinanwärterkursen endet am 10. Januar 2025.