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Bergführer werden

  • Aktiv

Wie man eine Lizenz für die Tätigkeit als Bergführer in der Autonomen Provinz Trient erhält

Beschreibung

Bergführer ist, wer beruflich, auch nicht ausschließlich und nicht ständig, die folgenden Tätigkeiten ausübt
  • Begleitung von Personen bei Fels- und Eisbegehungen oder bei Bergwanderungen, die auch von naturkundlichem Interesse sind, sowie beim Canyoning und bei Canyoningaktivitäten
  • Begleitung von Personen bei Skibergsteigen oder Skitouren;
  • das Unterrichten von Bergsteiger- und Skibergsteigertechniken mit Ausnahme von Skitechniken auf Abfahrts- und Langlaufpisten sowie das Unterrichten von Kletter-, Canyoning- und Canyoningtechniken.

Die Ausübung dieser Tätigkeiten auf professioneller Basis, in jedem Gelände und ohne Schwierigkeitsbegrenzung und bei Skiausflügen außerhalb der ausgestatteten Skigebiete oder der Abfahrts- und Langlaufpisten und in jedem Fall, in dem der Einsatz von Bergsteigertechniken und -ausrüstungen erforderlich sein kann, ist Bergführern vorbehalten, die zur Ausübung qualifiziert und in das Berufsregister der Bergführer eingetragen sind. Bergführer können auch Personen bei Besuchen in Naturparks oder Umweltschutzgebieten sowie in anderen Gebieten von besonderem naturalistischem Wert begleiten und Nachrichten und Informationen von naturalistischem, landschaftlichem und ökologischem Interesse vermitteln.

Der Beruf des Bergführers wird in zwei Stufen unterteilt

  • angehender Bergführer
  • Bergführer-Meister.

Der angehende Bergführer darf die Tätigkeit des Begleiters ausüben, mit Ausnahme von anspruchsvolleren Touren, deren Grenzen durch Beschluss des Provinzialrates im Einvernehmen mit dem Landeskollegium der Bergführer festgelegt werden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Bergführeranwärter Teil einer von einem Bergführerlehrer geführten Gruppe ist.

Die Zulassung zum Beruf des Bergführeranwärters und Bergführers erfolgt durch die Teilnahme an den entsprechenden theoretisch-praktischen Kursen und die Ablegung der entsprechenden Prüfungen. Die Zulassung zu den Kursen für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Bergführeranwärters setzt das Bestehen einer kulturellen Eignungsprüfung und einer praktischen Eignungsprüfung voraus, die vor den zuständigen Prüfungsunterausschüssen abgelegt werden.

Die Erlangung der Qualifikation besteht aus folgenden Schritten:

(1) Eignungstests: Der Zugang zu den Qualifizierungskursen setzt das Bestehen von Eignungstests voraus, die aus folgenden Teilen bestehen

  • eine schriftliche Prüfung, bestehend aus Fragen mit synthetischen oder mehrfachen Antworten, die sich auf folgende Themen beziehen: Tourismus unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusgesetzgebung der Provinz Trient; Geografie und Umwelt der Provinz Trient; lokale Geschichte und Geschichte des Bergsteigens; Flora und Fauna im Gebiet der Provinz Trient; Meteorologie und Topografie; Erste Hilfe
  • eine Bewertung des Bergsteiger-Lehrplans mit einem Gespräch, um festzustellen, ob der Kandidat mindestens die vom Provinzialrat festgelegten Mindestanforderungen an die Bergsteigeraktivitäten erfüllt hat
  • eine praktische Prüfung, mit der die technischen Fähigkeiten und die Eignung des Kandidaten für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit des Bergführerberufsfestgestellt werden sollen.

2) Theoretisch-praktische Kurse: Die theoretisch-praktischen Kurse werden von der Bergführerschule der Provinz für die Kandidaten organisiert, die die Eignungstests bestanden haben, und sind unterteilt in

  • Kulturkurse zur Aneignung theoretischer Kenntnisse als Vorbereitung auf die in den technisch-praktischen und didaktischen Kursen vorgesehenen Lektionen und Übungen. Sie umfassen Unterrichtsstunden zu Themen, die mit dem Beruf des angehenden Fremdenführers zusammenhängen;
  • Technisch-praktischeKurse, die auf den Erwerb von Kenntnissen und Übungen in den verschiedenen Spezialgebieten des Bergsteigens abzielen. Sie umfassen Unterricht und Übungen in einer Bergumgebung;
  • Didaktische Kurse zum Erwerb von Lehrmethoden in den verschiedenen Bergsportspezialgebieten. Sie bestehen aus Unterricht und Übungen in der Bergwelt.

3) Lizenzprüfungen: Sie bestehen aus kulturellen, technisch-praktischen und didaktischen Prüfungen, die von Unterkommissionen innerhalb der Prüfungskommission bewertet werden.

4. Eintragung in das Register der Bergführer und Bergsteigerausbilder: Dieses wird von der Landesfachschule für Bergführer geführt.

Beschränkungen

Die Anmeldegebühren für die Zulassung zu den Eignungsprüfungen und die Zahlungsmodalitäten sind in der beigefügten Bekanntmachung aufgeführt.

Die Frist für die Anmeldung zur Eignungsprüfung für die Zulassung zu den Führerscheinanwärterkursen endet am 10. Januar 2025.

An wen es sich richtet

Italienische und europäische Staatsbürger

Die Eignungstests für den Zugang zu den Qualifikationskursen für Bergführer werden in der Regel jährlich durchgeführt.

So geht es

Die Bewerbung für die Eignungsprüfung für den Zugang zu den Ausbildungskursen für angehende Kraftfahrer ist von den Bewerbern ausschließlich online durch Authentifizierung mit SPID, CIE, CPS/CNS über den Zugang zur digitalen IT-Plattform einzureichen, auf die durch Klicken auf die Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" unten zugegriffen wird.

Die digitale Plattform für die Bewerbung ist vom 5. Dezember 2024 bis zum 10. Januar 2025 geöffnet.

Besondere Fälle

Von derschriftlichen Eign ungsprüfung befreit ist, wer in den letzten drei Jahren vor dem Termin der Eignungsprüfung die gleiche Prüfung bestanden hat oder zur Ausübung des Berufs des Bergführers oder Skilehrers berechtigt ist.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Online-Bewerbung muss ein bergsteigerischer Lebenslauf gemäß dem folgenden Faksimile beigefügt werden:

Facsimile curriculum alpinistico

Facsimile del curriculum alpinistico da presentare per la domanda di iscrizione alla prova attitudinale per l'ammissione ai corsi di abilitazione per aspirante guida per l'anno 2026.

Zeiten und Fristen

Die digitale Plattform für die Bewerbung ist vom 5. Dezember 2024 bis zum 10. Januar 2025 geöffnet.

Die Frist, innerhalb derer der Kandidat die Kurse besuchen und die entsprechenden Prüfungen ablegen muss, um sich als Fahranwärter zu qualifizieren, beträgt sieben Jahre ab dem Datum des Bestehens der entsprechenden Eignungsprüfung.

Kosten

Stempelgebühr
16 Euro

Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Zugang zum Service

Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung 2025 für angehende Bergführer.

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 1

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento della professione di guida alpina, di accompagnatore di territorio e di maestro di sci nella provincia di Trento e modifiche alla legge provinciale 21 aprile 1987, n. 7 (Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci)

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Approvazione del regolamento per l'esecuzione della legge provinciale 23 agosto 1993, n. 20 concernente 'Ordinamento della professione di guida alpina, di accompagnatore di territorio e di maestro di sci

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Ordinamento della professione di guida alpina.

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Legge-quadro per la professione di maestro di sci e ulteriori disposizioni in materia di ordinamento della professione di guida alpina.

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egge provinciale 23 agosto 1993 n. 20. Modifica della deliberazione della Giunta provinciale n. 2134 di data 20 dicembre 2019 concernente l'adozione dei criteri e delle modalità di attuazione dei corsi e degli esami per guida alpina e maestro di sci (modifica dei criteri e delle modalità di attuazione dei corsi e degli esami per guida alpina)

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Bando prova attitudinale per l'ammissione ai corsi di abilitazione per aspirante guida con scadenza il 10 gennaio 2025.

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Zusatzinformationen

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Letzte Änderung: 04.12.2025 10:13

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