Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung des Bergführertitels beim Tourismusdienst der Provinz unter serv.turismo@pec.provincia.tn.it
Alternativ dazu ist es möglich, die elektronische Plattform des IMI zu nutzen (für Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union): Am 18. Januar 2016 ist der"Europäische Berufsausweis" (EPC) für einige Berufe, darunter den des Bergführers, in Kraft getreten. Das Verfahren betrifft sowohl italienische Bergführer, die ihren Beruf in einem anderen EU-Land ausüben möchten, als auch europäische Bergführer, die ihren Beruf in Italien ausüben möchten.
Ziel des Verfahrens ist es, die Verlagerung der Tätigkeit in ein anderes EU-Land zu erleichtern, auch wenn sie nur vorübergehend ist.
Bei der Karte handelt es sich nicht um einen "physischen Ausweis", sondern um ein elektronisches Verfahren, das die Anerkennung der Berufsbezeichnung vereinfacht, indem es sowohl den Zeitaufwand als auch den bürokratischen Aufwand verringert. Er hat die Form einer elektronischen Bescheinigung, die bestätigt, dass der Berufsangehörige alle Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation im Aufnahmeland durchlaufen hat.
Das Anerkennungsverfahren wird über das Binnenmarktinformationssystem IMI abgewickelt, das die Kommunikation zwischen den nationalen Berufsregulierungsbehörden erleichtert.
Der Ausweis ist im Falle einer langfristigen Versetzung (Niederlassung) unbegrenzt gültig, im Falle einer vorübergehenden Mobilität 12 Monate.
Um einen Europäischen Berufsausweis zu beantragen, muss der Berufsangehörige dieECAS-Website, den Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission, aufrufen und das angegebene Verfahren befolgen.