An wen es sich richtet
Öffentliche Einrichtungen in Minderheitengebieten
Anträge auf Zuschüsse für Projekte und Initiativen von besonderer Bedeutung für sprachliche Minderheiten, die gemäß Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe C des Provinzialgesetzes Nr. 6 vom 19. Juni 2008 den öffentlichen Einrichtungen in den Minderheitengebieten vorbehalten sind, sind bis zum 15. November jeden Jahres einzureichen