Beitrag für Projekte und Initiativen zum Schutz sprachlicher Minderheiten

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Anträge auf Zuschüsse für Projekte und Initiativen von besonderer Bedeutung für sprachliche Minderheiten, die gemäß Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe C des Provinzialgesetzes Nr. 6 vom 19. Juni 2008 den öffentlichen Einrichtungen in den Minderheitengebieten vorbehalten sind, sind bis zum 15. November jeden Jahres einzureichen

An wen es sich richtet

Öffentliche Einrichtungen in Minderheitengebieten

So geht es

Öffentliche Einrichtungen in Minderheitengebieten müssen den Antrag bis zum 15. November eines jeden Jahres einreichen, indem sie das vollständig ausgefüllte Formular an die PEC-Adresse des Dienstes für lokale Sprachminderheiten und europäische Rechnungsprüfung senden

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Vorschlag für eine Maßnahme mit Bericht über Inhalt und Ziele
  • Finanzierungsplan mit Schätzung der Ausgaben und Einnahmen
  • Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016(mit Unterschrift zur Kenntnisnahme)
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)

Formulare

Zeiten und Fristen

70 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme di tutela e promozione delle minoranze linguistiche locali

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:12

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