Im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährte Zuschüsse, die durch Einreichung eines einzigen jährlichen Zuschussantragszum steuerlichen Ausgleich verwendet werden können, für Maßnahmen, die in verschiedenen Bereichen und innerhalb bestimmter Ausgabenobergrenzen durchgeführt werden.
Die Förderbereiche sind folgende:
- Anlageinvestitionen (einschließlich des Erwerbs von Firmenfahrzeugen und Ladestationen) (Abschnitt 1 der Kriterien);
- Internationalisierung (Abschnitt 2 der Kriterien);
- Beratungsleistungen (Abschnitt 3 der Kriterien);
- Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen (Abschnitt 4 der Kriterien);
- Investitionen und Beratungen im Zusammenhang mit COVID-19 (Abschnitt 5 der Kriterien);
- Förderung von Forschung und Entwicklung (Abschnitt 6 der Kriterien).
Jeder Förderbereich sieht eine Mindest- undHöchstausgabengrenze sowie einen entsprechenden Förderbeitrag vor.
Der Höchstbetrag der Ausgaben pro Förderantrag, der mehrere Förderbereiche umfassen kann, wird anhand eines Berechnungsverfahrens ermittelt und darf in keinem Fall einen Höchstwert von 400.000 Euro überschreiten.
DieMaßnahmen müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor Einreichung der Förderanträgedurchgeführt worden sein.
Im Gegenzug für den erhaltenen Zuschussist das Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von Auflagen zu erfüllen.