Beschreibung
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Anreiz im Rahmen des EFRE-Programms 2021-2027, mit dem Projekte unterstützt werden sollen, die darauf abzielen, einen Internationalisierungsprozess in kleinen und mittleren Unternehmen einzuleiten oder zu verstärken, und die die Einstellung eines Managers durch KMU vorsehen.
Der Anreiz wird durch dieBekanntmachung und die allgemeinen Bestimmungen geregelt , die für alle Interventionen des LP 6/2023 gelten.
Förderfähige Initiativen
Um für den Anreiz in Frage zu kommen, muss ein Projekt zur Einleitung oder Verstärkung eines Internationalisierungsprozesses vorgelegt werden, das die Einstellung eines Managers mit Arbeitsvertrag vorsieht.
Nachstehend sind die Anforderungen an den Manager aufgeführt:
- Es muss sich um eine hochqualifizierte Fachkraft handeln, die über fortgeschrittene und spezialisierte Fähigkeiten bei derEntwicklung und/oder Verwaltung von Projekten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch Internationalisierungsmaßnahmen verfügt;
- muss über eine mindestens fünfjährigeBerufserfahrung in den Tätigkeiten verfügen, für die das Projekt eingereicht wird
- muss im Rahmen eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags (Vollzeit- oder Teilzeitvertrag mit mindestens 30 Wochenstunden) mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und in jedem Fall mit einer Laufzeit, die der für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Laufzeit entspricht, beschäftigt sein
- Einstufung mindestens in die mittlere Führungsebene.
Die Definition des Begriffs "Führungskraft" finden Sie unter Punkt 3 Buchstabe b) derBekanntmachung und den Zeitplan mit den Fristen unter Punkt 6 derBekanntmachung.
Zuschussfähige Ausgaben und Beitragsmaßnahme
Die förderfähigen Mindestausgaben betragen mindestens 200.000 EUR.
Die Anreizmaßnahme beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 EUR.
Förderfähig sind Ausgaben, die sich ausschließlich auf die Durchführung des Projekts beziehen, wie nachstehend beschrieben:
- Bruttokosten in Form der vom Arbeitgeber zu zahlendenVergütung für die Beschäftigung des Managers, wie in Punkt 3 Buchstabe c derMitteilung definiert;
- Gemeinkosten, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 durch Anwendung eines Pauschalsatzes von 7 % auf die unter dem vorstehenden Punkt genannten Kosten berechnet werden.
Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie unter Punkt 7 derBekanntmachung.
Beschränkungen
Die in der Provinz tätige Betriebseinheit muss zum Zeitpunkt des Beginns der Initiative (d. h. zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers) ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen sein.
Innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids durch die Prüfungsstelle müssen die Begünstigten der Trentino Sviluppo S.p.a. über die PEC Folgendes übermitteln
- den mit dem ausgewählten Verwalter unterzeichneten Vertrag
- einen Dienstleistungsauftrag, in dem festgelegt ist, dass der Manager seine beruflichen Tätigkeiten für die Durchführung des vom EFRE-Programm 2021-2027 finanzierten Projekts ausübt, und in dem auch der CUP des Projekts angegeben ist.
Als Gegenleistung für den erhaltenen Beitrag muss das Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die in Punkt 14 derBekanntmachung definiert sind.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Berichtspflichten, die den Empfängern der Bekanntmachungen des EFRE-Programms 2021-2027 obliegen, finden Sie unter dem folgenden Link.