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Beihilfen für die Einstellung von Forschern und Forschungstechnikern – Landesgesetz 6/2023

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Fördermittel zur Unterstützung der Einstellung von Forschern und Forschungsfachkräften in Unternehmen

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes
  • Verpflichtung zum Abschlusseiner Versicherungspolice gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.
  • Achtung! Gemäß den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, in der durch den Beschluss Nr. 1682/2025 geänderten Fassung, setzt die Zugangsvoraussetzung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beitragszahlung an Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorliegen einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen DURC voraus .

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt die Einstellung hochqualifizierter Mitarbeiter in Unternehmen, die von einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder von einem großen entsendenden Unternehmen, das Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ausübt, im Rahmen einer Entsendung zur Verfügung gestellt werden (ehemals „Beihilfen zur Verbreitung wissenschaftlicher Forschung“ – Landesgesetz 6/1999).

Die Einstellung des hochqualifizierten Personals im Unternehmen muss nach dem Datum der Antragstellung erfolgen.
   

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten, die für die Entsendung von hochqualifiziertem Personal anfallen.

Das hochqualifizierte Personal muss eine neu geschaffene Funktion innerhalb des Unternehmens ausüben und darf kein anderes Personal ersetzen.

Das hochqualifizierte Personal muss Aufgaben wahrnehmen, die mindestens einer der folgenden Tätigkeiten zuzuordnen sind:

  • Grundlagenforschung;
  • industrielle Forschung;
  • experimentelle Forschung;
  • Prozessinnovation.

Die entstandenen Kosten und die vom hochqualifizierten Personal ausgeübten Tätigkeiten müssen aus der Entsendungsvereinbarung hervorgehen, die zwischen dem Unternehmen, das den Förderantrag stellt, und der Forschungs- und Wissensverbreitungsorganisation oder dem entsendenden Großunternehmen geschlossen wurde.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
   

Förderung

Die Fördermaßnahme beläuft sich auf 50 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben.

Die Förderung wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
   

Ausgabenobergrenzen
  • Die zulässigen Mindestausgaben müssen mehr als 20.000 Euro betragen.
  • Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 240.000 Euro.

Darüber hinaus ist eine jährliche Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 80.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem vorgesehen, wobei die Dauer der Entsendung hochqualifizierter Mitarbeiter in jedem Fall auf maximal 36 Monate begrenzt ist.
   

Beschränkungen

Das hochqualifizierte Personal, das im Rahmen einer Entsendung zur Verfügung gestellt wird, muss in einer Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz Trient tätig sein und seine Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Gewährung der Förderung aufnehmen.

Die Eingliederung des hochqualifizierten Personals in das Unternehmen muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum des Beginns der Maßnahme abgeschlossen sein.

Die Betriebseinheit, in der die förderfähige Maßnahme durchgeführt wird, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördermaßnahmen gelten).

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördermaßnahmen gelten, sowie aus den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen für die Einstellung von Forschern und Forschungstechnikern in Unternehmen“.

   

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Fördermaßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für die Einstellung von Forschern und Forschungstechnikern in Unternehmen“ bzw. in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

   

So geht es

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.

Falls bereits ein Antrag im Rahmen dieser Fördermaßnahme gestellt wurde, kann ein neuer Antrag erst nach Abschluss der vorherigen geförderten Maßnahme eingereicht werden.

Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle – der Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it einzureichen.

   

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse auf nationalem Gebiet verursacht wurden, an den in Art. 2424 Abs. 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs (c.c.) genannten Vermögenswerten (Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß dem Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Abs. 101 ff., in der durch Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 202/2024 und durch Art. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 39/2025 geänderten Fassung), gemäß den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen des Landesgesetzes Nr. 6/2023 gelten (Punkt 3, Absatz 5, Buchstabe r)).

    Der Versicherungsvertrag ist alsZugangsvoraussetzungfür Anträge erforderlich, die ab dem

    • 30. Juni 2025 für Großunternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittelständische Unternehmen;
    • 1. Januar 2026 für kleine Unternehmen.

    Die Einhaltung der Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags ist auch für Förderanträge vorgesehen, die vor den oben genannten Fristen eingereicht wurden, deren Bewilligung jedoch erst nach diesen Fristen erfolgt.

  • Anbringung des einheitlichen Projektcodes - Der CUPist auf Rechnungen anzugeben,die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den operativen Vorgaben desBeschlusses der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024.

Formulare

Zeiten und Fristen

  • Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach Einreichung des Antrags. Der Bewilligungsbescheid wird nach Abgabe der verbindlichen Stellungnahme der für den Forschungsbereich zuständigen Stelle erlassen.
       
  • Auszahlung: Die Förderung wird von der für die Prüfung zuständigen Stelle ausgezahlt, nachdem das antragstellende Unternehmen einen Nachweis über die getätigten Ausgaben vorgelegt und eine Erklärung abgegeben hat, aus der hervorgeht, dass es die abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen erfüllt hat, denen es unterliegt. Zum Zwecke der Auszahlung holt die prüfende Stelle außerdem die verbindliche Stellungnahme der für den Forschungsbereich zuständigen Stelle ein.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ im Bereich „Weitere Informationen“.

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per il sostegno della ricerca, dello sviluppo e dell'innovazione.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per l'introduzione di ricercatori e tecnici di ricerca nelle aziende.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Begleitdokumente

Immagine decorativa per il contenuto Progetti industriali

I progetti industriali realizzati nell'ambito della legge
provinciale n. 6/2023 “Interventi a sostegno del sistema
economico trentino." Elenco dei progetti conclusi a partire
dall'anno 2024. Obiettivi e risultati.

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

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Contatti di Ufficio ricerca ed agevolazioni collegate

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