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Beihilfen für Test- und Versuchsinfrastrukturen - EFRE-Bekanntmachung Nr. 1/2026

  • In Bearbeitung

Die Bewerbung kann ab dem 15. April 2026, 10 Uhr, über die Bewerbungsplattform eingereicht werden.

Bekanntmachung, mit der im Rahmen des EFRE-Programms 2021-2027 der Aufbau privater Test- und Versuchsinfrastrukturen im Trentino unterstützt werden soll.

© TS - Dominio pubblico

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden. Dies ist eine Voraussetzung für den Zugang zu den Leistungen.

Beschreibung

Die Bekanntmachung unterstützt den Bau neuer privater Test- und Versuchsinfrastrukturen im Trentino, die auf die Erprobung innovativer Lösungen und die Anwendung interdisziplinärer Ansätze mit engen Verbindungen zwischen strategischen Sektoren und Basistechnologien abzielen.

Die im Rahmen des EFRE-Programms 2021-2027 und des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" gewährten Beihilfen unterliegen der Bekanntmachung und den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten.

Was wird damit finanziert?

Gefördert werden Projekte für den Bau neuer privater Test- und Versuchsinfrastrukturen im Trentino.

Die geförderten Infrastrukturen müssen für Erprobungs- und Experimentiertätigkeiten genutzt werden, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie der Erprobung und Aktualisierung von Technologien dienen, um Fortschritte in der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung zu erzielen.

Die Nutzung muss mehreren Nutzern offen stehen und in transparenter und nichtdiskriminierender Weise erfolgen.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Anreiz

Der Anreiz wird auf die als förderfähig angesehenen Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Größe des Unternehmens wie folgt

  • Kleinst- und Kleinunternehmen: 45 %;
  • mittlere Unternehmen: 35 %;
  • Großunternehmen: 25 %.

Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Die förderfähigen Mindestausgaben müssen mindestens 200.000 Euro betragen.

Die Höchstgrenze für die förderfähigen Ausgaben liegt bei 6 Mio. EUR.

Beschränkungen

Die förderfähigen Projekte müssen

  • in einer Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden;
  • innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses abgeschlossen werden, unbeschadet einer Verlängerung um höchstens 6 Monate
  • nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden.
Attenzione

Die Betriebseinheit, in der das Vorhaben, für das der Anreiz gewährt wird, durchgeführt wird, muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

Die Bedingungen und Anforderungen, die die Betriebseinheit erfüllen muss, sind in Ziffer 3.8 der allgemeinen Bestimmungen für alle Maßnahmen aufgeführt.

Weitere Verpflichtungen sind in der Bekanntmachung und in den für alle Maßnahmen geltenden allgemeinen Bestimmungen festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung, die Betriebseinheit auf dem Territorium der Provinz zu unterhalten und mit den Einrichtungen der sozialen Sicherheit und der Wohlfahrt in Einklang zu stehen.

An wen es sich richtet

Unternehmen jeder Größe, die die in der Bekanntmachung (Checkliste der nicht förderfähigen ATECO-Codes) und in den allgemeinen Bestimmungen für alle Maßnahmen genannten Anforderungen erfüllen.

So geht es

Die Bewerbung kann online eingereicht werden ab

  • ab 10.00 Uhr am 15. April 2026
Attenzione

Die Anträge müssen bei der ermittelnden Stelle über die IT-Plattform eingereicht werden, die über den unten stehenden Link zum digitalen Kanal ab 10.00 Uhr am 15. April 2026 zugänglich ist
Der Zugang ist über das Sistema Pubblico di Identità Digitale (SPID) oder über einen digitalen Personalausweis durch den gesetzlichen Vertreter oder seinen Beauftragten möglich.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Antrag auf Gewährung von Anreizen (auszufüllen in SIFESR)
  • Projektdatenblatt (in SIFESR auszufüllen)
  • Erklärung der Maßparameter
  • Geschäftsplan
  • positive Bewertung durch ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft gemäß Punkt 3, Absatz 7 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten
  • Vollmacht (falls vorhanden)
  • Erklärung zum Datenschutz

Zeiten und Fristen

Die Vorprüfung beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags.

Die Entscheidung über die Gewährung des Anreizes wird innerhalb von 120 Tagen ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags getroffen, unbeschadet der Aussetzungen gemäß dem Provinzgesetz über die Verwaltungstätigkeit.

Der Anreiz wird von der Untersuchungsstelle nach der Meldung der von dem Unternehmen, das den Anreiz beantragt hat, getätigten Ausgaben und dem Erhalt der Erklärung, in der die Einhaltung der Verpflichtungen und Auflagen, denen das Unternehmen unterliegt, bescheinigt wird, abgewickelt.

Ein Zwischenbericht kann vorgelegt werden, wenn der Betrag der Ausgaben, einschließlich der indirekten Kosten, mindestens 50 % des bewilligten Betrags beträgt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Programma FESR 2021-2027 - Obiettivo strategico «Un''Europa più competitiva e intelligente" - Priorità 1 "Trentino competitivo" - Obiettivo specifico ai) "Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l''introduzione di tecnologie avanzate" - Approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2026 - "Sostegno alla realizzazione di nuove infrastrutture di prova e sperimentazione sul territorio trentino".

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.03.2026 18:03

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