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Beihilfen für Test- und Versuchsanlagen – EFRE-Bekanntmachung Nr. 1/2026

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Ausschreibung zur Förderung der Errichtung privater Test- und Versuchsinfrastrukturen im Trentino im Rahmen des EFRE-Programms 2021–2027.

© TS/PAT - Dipartimento sviluppo economico, ricerca e lavoro - Dominio pubblico

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherungspolice gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse. Dies ist eine Voraussetzung für den Zugang zu den Fördermaßnahmen.

Beschreibung

Die Ausschreibung unterstützt dieErrichtung neuer privater Test- und Versuchsinfrastrukturen im Trentino, die darauf abzielen, innovative Lösungen und Anwendungen interdisziplinärer Ansätze mit einer starken Verknüpfung zwischen strategischen Sektoren und Schlüsseltechnologien zu erproben.

Die im Rahmen des EFRE-Programms 2021–2027 und auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 6/2023 „Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftssystems im Trentino“ gewährte Förderung unterliegt den Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördermaßnahmen gelten.  
   

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zum Bau neuer privater Test- und Versuchsinfrastrukturen auf dem Gebiet des Trentino.

Die geförderten Infrastrukturen müssen für Test- und Versuchsaktivitäten genutzt werden, die auf die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie auf die Erprobung und Aktualisierung von Technologien abzielen, um Fortschritte in der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung zu erzielen.

Die Nutzung muss mehreren Nutzern offenstehen und auf transparente und nichtdiskriminierende Weise gewährt werden.

Die Anträge werden imRahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
   

Förderung

Die Fördermaßnahme wird auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Unternehmensgröße wie folgt:

  • Kleinst- und Kleinunternehmen: 45 %;
  • mittlere Unternehmen: 35 %;
  • Großunternehmen: 25 %.

Die Förderung wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
   

Ausgabenobergrenzen

Die zulässigen Mindestausgaben müssen mindestens 200.000 Euro betragen.

Die Obergrenze der zulässigen Ausgaben beträgt 6 Millionen Euro.

   

Beschränkungen

Förderfähige Projekte müssen:

  • im Rahmen einer operativen Einheit durchgeführt werden, die auf demGebiet der Provinz Trient ansässig ist;
  • innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Förderungabgeschlossen sein, vorbehaltlich einer möglichen Verlängerung um höchstens 6 Monate;
  • nach dem Datum der Einreichung des Förderantrags begonnen werden.
  • Die vorgeschlagene Investition muss mit den Zielen und technologischen Ausrichtungen der Strategie zur intelligenten Spezialisierung der Autonomen Provinz Trient (genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2297 vom 23. Dezember 2021)im Einklang stehen

Achtung!
Die operative Einheit, in der die förderungswürdige Maßnahme durchgeführt wird, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Überprüfen Sie unter Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen und für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen die Bedingungen und Anforderungen, die die Betriebseinheit erfüllen muss.

Weitere Verpflichtungen sind in der Ausschreibung sowie in den allgemeinen Bestimmungen vorgesehen , die für alle Maßnahmen gelten. Dazu gehören die Verpflichtung, die Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz zu belassen , sowie die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beitragszahlung an Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen.

   

An wen es sich richtet

Unternehmen jeder Größe, die die in der Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen erfüllen (bitte die Liste der nicht förderfähigen ATECO-Codes prüfen) sowie die allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördermaßnahmen gelten. 

   

So geht es

Der Antrag ist online bei der für die Bearbeitung zuständigen Stelle über die IT-Plattform einzureichen, die über den untenstehenden Link ab dem 15. April 2026 um 10:00 Uhr zugänglich ist.

Der Zugang ist über das öffentliche digitale Identitätssystem (SPID) oder mittels digitaler Identitätskarte durch den gesetzlichen Vertreter oder dessen Bevollmächtigten möglich.

Achtung! Für technische Unterstützung

Eventuelle technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sind anassistenzafesrtn@performer.it zu melden.

Bitte geben Sie in der E-Mail Folgendes an:

  • Name;
  • Steuernummer des Unternehmens;
  • Telefonnummer;
  • Identifikationsnummer des Antrags (falls vorhanden).

Der technische Support ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar (außer an Feiertagen).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Antrag auf Fördermittel (auszufüllen in SIFESR)
  • Projektdatenblatt (in SIFESR auszufüllen)
  • Erklärung zu den Abmessungen
  • Geschäftsplan
  • Positive Bewertung durch ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft gemäß Punkt 3, Absatz 7 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördermaßnahmen gelten
  • Vollmacht (falls erforderlich)
  • Datenschutzerklärung

Formulare

Zeiten und Fristen

  • Prüfungsverfahren: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach Einreichung des Antrags. Der Bewilligungsbescheid wird innerhalb von 120 Tagen ab dem Tag nach Einreichung des Förderantrags erlassen, vorbehaltlich etwaiger Aussetzungen gemäß dem Landesgesetz über die Verwaltungstätigkeit.
       
  • Auszahlung: Die Förderung wird von der für die Prüfung zuständigen Stelle ausgezahlt, nachdem das antragstellende Unternehmen einen Nachweis über die getätigten Ausgaben vorgelegt und eine Erklärung abgegeben hat, aus der hervorgeht, dass es die abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen, denen es unterliegt, erfüllt hat.
       
  • Abrechnung: Eine Zwischenabrechnung kann eingereicht werden, sobald ein Ausgabenbetrag, einschließlich der indirekten Kosten, erreicht ist, der mindestens 50 % des förderfähigen Betrags entspricht. 

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Programma FESR 2021-2027 - Obiettivo strategico «Un''Europa più competitiva e intelligente" - Priorità 1 "Trentino competitivo" - Obiettivo specifico ai) "Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l''introduzione di tecnologie avanzate" - Approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2026 - "Sostegno alla realizzazione di nuove infrastrutture di prova e sperimentazione sul territorio trentino".

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Modifica e integrazione delle deliberazioni della Giunta provinciale n. 1350 del 28 luglio 2023 (Avviso FESR n. 2/2023), n. 2170 del 23 dicembre 2024 (Avviso FESR n. 3/2024) volti al sostegno alle infrastrutture di ricerca e n. 137 del 6 febbraio 2026 (Avviso FESR n. 1/2026) volto al sostegno alle infrastrutture private di prova e sperimentazione.

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Begleitdokumente

Manuale utente per l'utilizzo della piattaforma SI-FESR per il bando "Aiuti per infrastrutture di prova e sperimentazione - Avviso FESR n. 1/2026"

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Slide di presentazione del Bando "Aiuti per infrastrutture di prova e sperimentazione - Avviso FESR n. 1/2026"

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FAQ relative agli Aiuti per infrastrutture di prova e sperimentazione - Avviso FESR n. 1/2026

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.09.2026 18:17

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