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Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte - P.L. 6/2023

  • Aktiv

Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung industrieller Forschungs- und experimenteller Entwicklungsprojekte von Unternehmen (ehemals Beihilfen für Unternehmen für Forschung und Entwicklung, Kapitel I und II - L.p. 6/1999)

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.

Beschreibung

Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, die nach dem Datum der Antragstellung durchgeführt werden.

Die Erleichterungsmaßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des trentinischen Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die Erleichterungsmaßnahme"Beihilfen zur Finanzierung von industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten.

Was wird finanziert?

Die Beihilfen werden für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt, auch wenn sie gemeinsam mit anderen Einrichtungen durchgeführt werden, die sich auf folgende Tätigkeiten zurückführen lassen

  • industrielle Forschung;
  • experimentelle Entwicklung.

Die Tätigkeiten der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung müssen auf die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder auf die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

Die Erleichterungsmaßnahme ist in folgende Teilmaßnahmen unterteilt

  • Forschungs- und experimentelle Entwicklungsprojekte, die von kleinen, mittleren und großen Unternehmen durchgeführt werden (Untermaßnahme A1);
  • Forschungs- und experimentelle Entwicklungsprogramme, die von Unternehmensforschungszentren durchgeführt werden (Untermaßnahme A2).

Die Projekte werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Anreiz

Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A1 - Projekte für Forschung und experimentelle Entwicklung - eingereicht werden, wird die Anreizmaßnahme auf die als förderfähig erachteten Ausgaben berechnet und auf der Grundlage der Art der Aktivität und der Zugehörigkeit des Projekts zu den im mehrjährigen Forschungsprogramm (P.P.R.) gemäß Artikel 18 des Provinzialgesetzes Nr. 14/2005 definierten Bereichen von vorrangigem Interesse/strategischen Projekten bestimmt.

Ein Bonus wird gewährt, wenn es sich bei dem Begünstigten um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt (KMU-Bonus), und ein weiterer Bonus, wenn das Projekt eine Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen vorsieht oder Bedingungen für die weite Verbreitung der Ergebnisse oder den Zugang zu ihnen zu Marktpreisen und nicht ausschließenden oder diskriminierenden Bedingungen (sonstiger Bonus).

Einzelheiten zu den Anreizen der Untermaßnahme A1 finden Sie hier.

Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A2 - Forschungs- und Entwicklungsprogramme von Forschungszentren- eingereicht werden, beträgt die Anreizmaßnahme 25 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A1 - Projekte für Forschung und experimentelle Entwicklung - eingereicht werden, müssen die förderfähigen Mindestausgaben mehr als 200 000 EUR betragen.

Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A2 - Forschungs- und Entwicklungsprogramme von Forschungszentren- eingereicht werden, müssen die förderfähigen Mindestausgaben höher als 1 Mio. EUR sein.

Anträge mit Ausgaben in Höhe von mehr als 10 Mio. EUR werden nicht bezuschusst.

Attenzione

Anträge auf Anreize für die Durchführung von Forschungsprojekten mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 200.000 Euro müssen im Rahmen der Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen im automatischen Verfahren eingereicht werden (siehe Serviceblatt"Beihilfen im automatischen Verfahren - L.p. 6/1999").

Beschränkungen

Die förderfähigen Projekte müssen

  • in einer Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden, die besondere Anforderungen erfüllt (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen)
  • innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes begonnen werden;
  • für die Teilmaßnahme A1 - Forschungs- und experimentelle Entwicklungsprojekte innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum des Projektbeginns abgeschlossen sein; für die Teilmaßnahme A2 - Forschungs- und Entwicklungsprogramme von Forschungszentren innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Projektbeginns abgeschlossen sein;
  • nach dem Datum der Einreichung des Antrags begonnen werden.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Beihilfemaßnahmen in Bezug auf die Beihilfemaßnahme "Beihilfen zur Finanzierung von industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" niedergelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit in der Provinz, die Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Einsatz von Wirtschaftskapital sowie die Verpflichtung, die Ergebnisse des Projekts für produktive Zwecke in der Provinz zu nutzen.

Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 1 Million Euro muss außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem antragstellenden Unternehmen unterzeichnet werden, damit die Beihilfe gewährt werden kann. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.

An wen es sich richtet

Unternehmen jeder Größe (einschließlich Forschungszentren), die die Anforderungen der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen zur Finanzierung von industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Beihilfemaßnahmen erfüllen.

Zu den Anforderungen gehören

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Paragraphen 101 ff. geändert durch Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).

    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den genannten Fristen eingereicht und nach diesen Fristen bewilligt werden.
    Bitte beachten Sie die FAQ unter"Weitere Informationen".

  • Regelmäßige Beitragszahlungen an die Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Inhaber, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.

Wurde bereits ein Antrag im Rahmen der Fördermaßnahme "Beihilfen zur Finanzierung von Projekten der industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" gestellt, kann ein neuer Antrag erst nach Abschluss der vorangegangenen Fördermaßnahme gestellt werden.

In jedem Fall gilt für die Einreichung eines neuen Antrags

  • für die Teilmaßnahme A1 - Forschungs- und experimentelle Entwicklungsprojekte müssen seit der Einreichung des vorherigen Antrags mindestens 2 Jahre vergangen sein;
  • für die Teilmaßnahme A2 - Forschungs- und Entwicklungsprogramme von Forschungszentren müssen seit der Einreichung des letzten Antrags mindestens 6 Jahre vergangen sein.

Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für Wirtschaftsförderung (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Anzeige des Unique Project Code - CUP auf Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht werden.

Bitte prüfen Sie die operativen Anweisungen unter"Bestimmungen zum Unique Project Code (CUP)".

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Steuermarke

16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Riordino del sistema provinciale della ricerca e dell'innovazione. Modificazioni delle leggi provinciali 13 dicembre 1999, n. 6, in materia di sostegno dell'economia, 5 novembre 1990, n. 28, sull'Istituto agrario di San Michele all'Adige, e di altre disp

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Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per il sostegno della ricerca, dello sviluppo e dell'innovazione.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per finanziare progetti di ricerca industriale, sviluppo sperimentale e studi di fattibilità.

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Zusatzinformationen

FAQ

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Im Rahmen des automatischen Verfahrens gewährte Beihilfen - P.L. 6/1999

Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)

Beihilfen für Unternehmen für Forschung und Entwicklung - L.p. 6/1999

Im Rahmen des Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens gewährte Beihilfen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Gebiet der Provinz Trient

Letzte Änderung: 25.08.2025 12:08

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