Hervorgehobenes
Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.
Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung industrieller Forschungs- und experimenteller Entwicklungsprojekte von Unternehmen (ehemals Beihilfen für Unternehmen für Forschung und Entwicklung, Kapitel I und II - L.p. 6/1999)
Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.
Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, die nach dem Datum der Antragstellung durchgeführt werden.
Die Erleichterungsmaßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des trentinischen Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die Erleichterungsmaßnahme"Beihilfen zur Finanzierung von industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten.
Die Beihilfen werden für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt, auch wenn sie gemeinsam mit anderen Einrichtungen durchgeführt werden, die sich auf folgende Tätigkeiten zurückführen lassen
Die Tätigkeiten der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung müssen auf die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder auf die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.
Die Erleichterungsmaßnahme ist in folgende Teilmaßnahmen unterteilt
Die Projekte werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A1 - Projekte für Forschung und experimentelle Entwicklung - eingereicht werden, wird die Anreizmaßnahme auf die als förderfähig erachteten Ausgaben berechnet und auf der Grundlage der Art der Aktivität und der Zugehörigkeit des Projekts zu den im mehrjährigen Forschungsprogramm (P.P.R.) gemäß Artikel 18 des Provinzialgesetzes Nr. 14/2005 definierten Bereichen von vorrangigem Interesse/strategischen Projekten bestimmt.
Ein Bonus wird gewährt, wenn es sich bei dem Begünstigten um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt (KMU-Bonus), und ein weiterer Bonus, wenn das Projekt eine Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen vorsieht oder Bedingungen für die weite Verbreitung der Ergebnisse oder den Zugang zu ihnen zu Marktpreisen und nicht ausschließenden oder diskriminierenden Bedingungen (sonstiger Bonus).
Einzelheiten zu den Anreizen der Untermaßnahme A1 finden Sie hier.
Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A2 - Forschungs- und Entwicklungsprogramme von Forschungszentren- eingereicht werden, beträgt die Anreizmaßnahme 25 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A1 - Projekte für Forschung und experimentelle Entwicklung - eingereicht werden, müssen die förderfähigen Mindestausgaben mehr als 200 000 EUR betragen.
Für Projekte, die im Rahmen der Teilmaßnahme A2 - Forschungs- und Entwicklungsprogramme von Forschungszentren- eingereicht werden, müssen die förderfähigen Mindestausgaben höher als 1 Mio. EUR sein.
Anträge mit Ausgaben in Höhe von mehr als 10 Mio. EUR werden nicht bezuschusst.
Die förderfähigen Projekte müssen
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Beihilfemaßnahmen in Bezug auf die Beihilfemaßnahme "Beihilfen zur Finanzierung von industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" niedergelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit in der Provinz, die Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Einsatz von Wirtschaftskapital sowie die Verpflichtung, die Ergebnisse des Projekts für produktive Zwecke in der Provinz zu nutzen.
Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 1 Million Euro muss außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem antragstellenden Unternehmen unterzeichnet werden, damit die Beihilfe gewährt werden kann. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.
Unternehmen jeder Größe (einschließlich Forschungszentren), die die Anforderungen der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen zur Finanzierung von industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Beihilfemaßnahmen erfüllen.
Zu den Anforderungen gehören
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Paragraphen 101 ff. geändert durch Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
Die Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den genannten Fristen eingereicht und nach diesen Fristen bewilligt werden.
Bitte beachten Sie die FAQ unter"Weitere Informationen".
Der Antrag kann eingereicht werden von
Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.
Wurde bereits ein Antrag im Rahmen der Fördermaßnahme "Beihilfen zur Finanzierung von Projekten der industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien" gestellt, kann ein neuer Antrag erst nach Abschluss der vorangegangenen Fördermaßnahme gestellt werden.
In jedem Fall gilt für die Einreichung eines neuen Antrags
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für Wirtschaftsförderung (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
Anzeige des Unique Project Code - CUP auf Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht werden.
Bitte prüfen Sie die operativen Anweisungen unter"Bestimmungen zum Unique Project Code (CUP)".
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