Hervorgehobenes
Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.
Im Rahmen des Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens gewährte Beihilfen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Gebiet der Provinz Trient
Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.
Nicht rückzahlbarer Beitrag, der im Rahmen der "Freistellungsregelung" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 für die Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts in der Provinz gemäß Artikel 5 "Beihilfen zur Förderung von Forschung und Entwicklung" des Provinzgesetzes Nr. 6/1999 gewährt wird.
Das Unternehmen kann den Zuschuss für Ausgaben beantragen, die den im Trentino ansässigen Betriebseinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts entstehen, das vom Ausschuss für Forschung und Innovation als beihilfefähig eingestuft wird und in folgende Kategorien fällt
Der Mindestbetrag des Antrags muss mehr als 200.000,00 Euro betragen.
Anträge mit einem Wert von mehr als 1 Mio. Euro werden im Verhandlungsverfahren bearbeitet, und die Gewährung des Zuschusses hängt von der Unterzeichnung einer Verhandlungsvereinbarung mit dem Provinzialrat ab, in der die sich aus der Durchführung des Forschungsprojekts ergebenden Nebeneffekte auf dem Territorium der Provinz festgelegt werden.
Vorbehaltlich der Einhaltung des Grundsatzes des Anreizeffekts werden die Zuschüsse bei Anträgen im Bewertungsverfahren in einer einzigen Rate, bei Anträgen im Verhandlungsverfahren in 5 jährlichen Raten gewährt. Die Zuschüsse werden auf der Grundlage eines Freibetrags gewährt, wobei die Prozentsätze je nach Größe des Unternehmens, den Merkmalen des Projekts und der Zuteilung etwaiger Interventionsprämien differenziert werden, wie in der Beihilfetabelle dargestellt.
Unternehmen, die die Fazilitäten in Anspruch nehmen, müssen
Bei Anträgen im Verhandlungsverfahren werden die Verpflichtungen und Auflagen für den Begünstigten direkt in der Verhandlungsvereinbarung festgelegt.
Kleine, mittlere und große Unternehmen, insbesondere die in Punkt 2, Absätze 1 und 2 der allgemeinen Regelung der Norma provinciale genannten Begünstigten, die im Trentino Tätigkeiten ausüben oder ausüben wollen, die unter die in Tabelle A im Anhang der allgemeinen Regelung genannten ATECO-Codes fallen.
In jedem Fall sind die in Punkt 4, Absatz 2 der allgemeinen Regelung genannten Personen ausgeschlossen.
Um nach diesen Kriterien beihilfeberechtigt zu sein, muss der Antragsteller die in Punkt 3 Absatz 1 der allgemeinen Vorschriften der Norma Foral genannten Voraussetzungen erfüllen:
Der Antrag kann eingereicht werden von:
Die Antragsteller müssen den Zuschussantrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen ausschließlich per zertifizierter elektronischer Post (PEC) bei der prüfenden Stelle einreichen.
Die Unterlagen müssen alternativ signiert werden
Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, müssen die Antragsteller folgende Unterlagen einreichen
Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6
WeiterlesenArticolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).
WeiterlesenTesto coordinato criteri modificati dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 1419 del 5 agosto 2022
Criteri ricerca (L.P. 6/99 - art. 5) da applicare alle domande presentate dall'1 luglio 2017 - aggiornati a giugno 2020 (vecchi criteri)
WeiterlesenCriteri ricerca (L.P. 6/99 - art. 5) da applicare alle domande presentate dall'1 gennaio 2012 al 30 giugno 2017 - aggiornati a giugno 2020 (vecchi criteri)
WeiterlesenFAQ LP n. 6/99 Criteri per la promozione della Ricerca e Sviluppo
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