Beihilfen für Unternehmen für Forschung und Entwicklung - L.p. 6/1999

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Im Rahmen des Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens gewährte Beihilfen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Gebiet der Provinz Trient

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Beschreibung

Nicht rückzahlbarer Beitrag, der im Rahmen der "Freistellungsregelung" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 für die Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts in der Provinz gemäß Artikel 5 "Beihilfen zur Förderung von Forschung und Entwicklung" des Provinzgesetzes Nr. 6/1999 gewährt wird.

Das Unternehmen kann den Zuschuss für Ausgaben beantragen, die den im Trentino ansässigen Betriebseinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts entstehen, das vom Ausschuss für Forschung und Innovation als beihilfefähig eingestuft wird und in folgende Kategorien fällt

  • technisches Personal (ausgenommen Personal mit administrativen und/oder kommerziellen Aufgaben)
  • Kosten für Vertragsforschung, technisches Fachwissen und Patente (vorbehaltlich der Bestimmungen von Punkt 7 der allgemeinen Kriterien und der 130%-Grenze für Personalkosten)
  • Abschreibungskosten für neu hergestellte Werkzeuge und Ausrüstungen, die speziell für das Forschungsprojekt angeschafft wurden, über 1.000 EUR für den Zeitraum und den Prozentsatz der Nutzung dieser Vermögenswerte im Rahmen des Forschungsprojekts;
  • sonstige Betriebskosten wie Material, Bedarfsartikel, Dienstleistungen und ähnliche Produkte (Betrag pro Einheit über 100 Euro);
  • zusätzliche Gemeinkosten bis zu einem Höchstsatz von 15 % der Personalkosten.
Grenzen der förderfähigen Ausgaben

Der Mindestbetrag des Antrags muss mehr als 200.000,00 Euro betragen.

Anträge mit einem Wert von mehr als 1 Mio. Euro werden im Verhandlungsverfahren bearbeitet, und die Gewährung des Zuschusses hängt von der Unterzeichnung einer Verhandlungsvereinbarung mit dem Provinzialrat ab, in der die sich aus der Durchführung des Forschungsprojekts ergebenden Nebeneffekte auf dem Territorium der Provinz festgelegt werden.

Beitragsmaßnahme

Vorbehaltlich der Einhaltung des Grundsatzes des Anreizeffekts werden die Zuschüsse bei Anträgen im Bewertungsverfahren in einer einzigen Rate, bei Anträgen im Verhandlungsverfahren in 5 jährlichen Raten gewährt. Die Zuschüsse werden auf der Grundlage eines Freibetrags gewährt, wobei die Prozentsätze je nach Größe des Unternehmens, den Merkmalen des Projekts und der Zuteilung etwaiger Interventionsprämien differenziert werden, wie in der Beihilfetabelle dargestellt.

Kriterien

Beschränkungen

Unternehmen, die die Fazilitäten in Anspruch nehmen, müssen

  • das Forschungsprojekt in Übereinstimmung mit dem Zeitplan und den Verfahren durchführen, die im genehmigten Projekt festgelegt sind.
  • die im Rahmen des geförderten Forschungsprojekts geschaffenenPrototypen während eines Zeitraums von drei Jahren nach Abschluss des Projektsnicht weitergeben
  • innerhalb der Provinz die Produktion von Waren oder Dienstleistungen in demselben Sektor, auf den sich das Forschungsprojekt bezieht , für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Projekts aufrechterhalten;
  • besonderen wirtschaftlich-finanziellen Verpflichtungen unterworfen sind;
  • das Beschäftigungsniveau in der Provinz im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragstellung erhöhen

Bei Anträgen im Verhandlungsverfahren werden die Verpflichtungen und Auflagen für den Begünstigten direkt in der Verhandlungsvereinbarung festgelegt.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, insbesondere die in Punkt 2, Absätze 1 und 2 der allgemeinen Regelung der Norma provinciale genannten Begünstigten, die im Trentino Tätigkeiten ausüben oder ausüben wollen, die unter die in Tabelle A im Anhang der allgemeinen Regelung genannten ATECO-Codes fallen.

In jedem Fall sind die in Punkt 4, Absatz 2 der allgemeinen Regelung genannten Personen ausgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen:

Um nach diesen Kriterien beihilfeberechtigt zu sein, muss der Antragsteller die in Punkt 3 Absatz 1 der allgemeinen Vorschriften der Norma Foral genannten Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss über eine Betriebseinheit im Gebiet der Provinz verfügen, wobei eine Betriebseinheit eine Unternehmensstruktur ist, die in der Lage ist, sowohl technologisch als auch verwaltungstechnisch Waren und Dienstleistungen zu produzieren (weitere Einzelheiten zur Betriebseinheit siehe Punkt 3 der allgemeinen Kriterien)
  • sich nicht in einem Konkursverfahren befinden
  • nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Leitfadens für staatliche Beihilfen der Europäischen Union angesehen werden;
  • sich in einer Situation steuerlicher Ordnungsmäßigkeit befinden
  • keine Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission für eine für rechtswidrig und unvereinbar erklärte Beihilfe erhalten haben.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Eigentümer/Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Die Antragsteller müssen den Zuschussantrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen ausschließlich per zertifizierter elektronischer Post (PEC) bei der prüfenden Stelle einreichen.

Die Unterlagen müssen alternativ signiert werden

  • mit digitaler Unterschrift
  • mit einer handschriftlichen Unterschrift unter Beifügung eines Ausweises des Unterzeichners

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, müssen die Antragsteller folgende Unterlagen einreichen

  • Antrag auf Finanzhilfe
  • Forschungsprojekt
  • Technisch-wirtschaftlich-finanzieller Bericht oder alternativ, nur bei Anträgen im Verhandlungsverfahren, Strategieplan
  • Kostenvoranschläge von Anbietern für Auftragsforschung, technisches Fachwissen, Patente, Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen;
  • Verhandlungsvorschlag, nur für Anträge im Verhandlungsverfahren;
  • Vollmacht (falls vorhanden)
  • Datenschutzpolitik
Attenzione! CUP per le domande presentate dal 22 aprile 2023 con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Wie bereits in den Bewilligungsbescheiden hervorgehoben, ist es insbesondere für alle Rechnungen, die sich auf Anträge beziehen , die ab dem 22. April 2023 eingereicht und ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, obligatorisch, die Ausgaben zurückzuverfolgen (Anbringung des eindeutigen Projektcodes - CUP) in Übereinstimmung mit den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben . Die Regulierung ist nur auf die darin vorgesehene Art und Weise zulässig (insbesondere durch elektronische Integration in das AdE-Austauschsystem).

 

Für den Fall der Nichteinhaltung der vorgenannten Arbeitsanweisungen sind besondere Konsequenzen vorgesehen: Wenn bei den Kontrollen/Überprüfungen im Rahmen der Aufsicht festgestellt wird, dass die Rechnungen/Zahlungsbelege ohne den CUP (auch wenn dieser nicht korrekt angebracht ist) oder ohne die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung oder die Prüfbescheinigung vorliegen oder nicht gemäß dem vorgenannten Beschluss regularisiert wurden, werden sie werden sie als nicht förderfähig angesehen und führen zum Verfall des entsprechenden Teils der Subvention und zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.

Formulare

Kosten

Steuermarke

16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Testo coordinato criteri modificati dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 1419 del 5 agosto 2022

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Criteri ricerca (L.P. 6/99 - art. 5) da applicare alle domande presentate dall'1 luglio 2017 - aggiornati a giugno 2020 (vecchi criteri)

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Criteri ricerca (L.P. 6/99 - art. 5) da applicare alle domande presentate dall'1 gennaio 2012 al 30 giugno 2017 - aggiornati a giugno 2020 (vecchi criteri)

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FAQ LP n. 6/99 Criteri per la promozione della Ricerca e Sviluppo

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:28

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