Hervorgehobenes
Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.
Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung des Erwerbs von Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen (ehemals Beihilfe für Unternehmen für Beratungsdienstleistungen - L.p. 6/1999)
Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.
Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Beratungsleistungen, die außerhalb des Unternehmens erworben und nach dem Datum der Antragstellung begonnen wurden.
Die geförderte Maßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des Trentiner Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die geförderte Maßnahme"Beihilfen für Beratungsdienstleistungen" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten.
Folgende Arten von Beratungsdiensten werden bezuschusst
Um beihilfefähig zu sein, dürfen die Beratungsdienste nicht
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
In einem Antrag können auch mehrere Beratungsleistungen beantragt werden.
Der Anreiz wird auf die als förderfähig erachteten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Größe des Unternehmens wie folgt
Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Die förderfähigen Mindestausgaben müssen über 25.000 Euro liegen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 100 Tausend Euro.
Die förderfähigen Ausgaben werden von der prüfenden Stelle anhand bestimmter Angemessenheitsparameter bewertet, wie z. B. dem Umsatz des Unternehmens, dem L.L.U. und den Stundensätzen für die Beratungsdienste, die in Anhang 1 der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Beratungsdienste" aufgeführt sind.
Die Beratungsdienste müssen:
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfe für Beratungsdienste" festgelegt.
Kleine und mittlere Unternehmen und für Beratungsdienste im Bereich Umweltschutz und Energie auch Großunternehmen, die die in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Beratungsdienste" oder in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, festgelegten Anforderungen erfüllen.
Zu den Anforderungen gehören
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse im Inland an den in Artikel 2424 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Paragraphen 101 ff. geändert durch Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
Die Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Lesen Sie die FAQs unter"Weitere Informationen".
Der Antrag kann eingereicht werden von
Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag stellen.
In jedem Fall kann ein Antrag für dieselbe Art von Beratung alle drei Jahre gestellt werden .
Wurde bereits ein Antrag im Rahmen dieser erleichterten Maßnahme gestellt, kann ein neuer Antrag erst dann gestellt werden , wenn die Ausgaben für den vorherigen erleichterten Antrag abgerechnet wurden.
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per beglaubigter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
Anzeige des Unique Project Code - CUP auf Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht werden.
Prüfen Sie die operativen Angaben unter"Bestimmungen für den Unique Project Code (CUP)".
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Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenIndicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).
WeiterlesenDisposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenDisposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per servizi di consulenza.