Beihilfen für Beratungsdienste - P.L. 6/2023

  • Aktiv

Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung des Erwerbs von Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen (ehemals Beihilfe für Unternehmen für Beratungsdienstleistungen - L.p. 6/1999)

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.

Beschreibung

Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Beratungsleistungen, die außerhalb des Unternehmens erworben und nach dem Datum der Antragstellung begonnen wurden.

Die geförderte Maßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des Trentiner Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die geförderte Maßnahme"Beihilfen für Beratungsdienstleistungen" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten.

Was wird finanziert?

Folgende Arten von Beratungsdiensten werden bezuschusst

  • Innovationsberatungsdienste
  • innovationsunterstützende Dienstleistungen;
  • Beratungsdienste in den Bereichen Umweltschutzund Energie;
  • Beratungsdienste für die Umsetzung von Initiativen, die auf die Einführung bewährter Verfahren zur Vermeidung und Verringerung von Abfällen und die Erreichung zertifizierter betrieblicher Standards für einen besseren Umweltschutz abzielen;
  • Beratungsdienste zur Förderung der Einführung von Methoden und Instrumenten, die zur Messung und Berichterstattung über die wirtschaftliche, soziale, ökologische, Governance- und digitale Reifeleistung von Unternehmen erforderlich sind
  • Beratungsdienste für Marktuntersuchungen, Marketingpläne und E-Commerce, die auf die Stärkung der Marktpräsenz abzielen
  • Beratungsdienste für dieInternationalisierung von Unternehmen, die darauf abzielen, die Marktdurchdringung im Ausland durch die Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen zu verstärken;
  • Beratungsdienste für die Einführung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz in Unternehmen, die bei Produktionsprozessen eingesetzt werden;
  • Beratungsdienstleistungen für die Erstellung eines IT-Sicherheitsplans;
  • Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung von Arbeitskräften;
  • Beratungsdienste fürStart-up-Unternehmen, die von neuen Unternehmern gegründet werden, mit dem Ziel, ein nachhaltiges Unternehmen zu definieren;
  • Beratungsdienste für Unternehmenszusammenschlüsse;
  • Beratungsdienste für die Durchführung von Diskontinuitätspfaden aus der bisherigen Situation.
  • Beratungsdienste für dieEmission einer Anleihe zur Unterstützung mittel- bis langfristiger Entwicklungspläne oder Internationalisierungsprogramme

Um beihilfefähig zu sein, dürfen die Beratungsdienste nicht

  • fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden
  • sich auf die gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens im Zusammenhang mit regelmäßigen Tätigkeiten wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung beziehen
  • Teil des Fachwissens des Begünstigten oder der von ihm erbrachten Dienstleistungen sein.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

In einem Antrag können auch mehrere Beratungsleistungen beantragt werden.

Attenzione!

Für jede Art von Beratung sind spezifische Förderbedingungen festgelegt. Siehe Punkt 10 der Bestimmungen.

Anreizmaßnahmen

Der Anreiz wird auf die als förderfähig erachteten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Größe des Unternehmens wie folgt

  • kleines Unternehmen: 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • mittleres Unternehmen: 40 % der förderfähigen Ausgaben;
  • Großunternehmen, nur für Beratungsdienste im Bereich Umweltschutz und Energie: 40 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Die förderfähigen Mindestausgaben müssen über 25.000 Euro liegen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 100 Tausend Euro.

Die förderfähigen Ausgaben werden von der prüfenden Stelle anhand bestimmter Angemessenheitsparameter bewertet, wie z. B. dem Umsatz des Unternehmens, dem L.L.U. und den Stundensätzen für die Beratungsdienste, die in Anhang 1 der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Beratungsdienste" aufgeführt sind.

Beschränkungen

Die Beratungsdienste müssen:

  • sich auf Betriebseinheiten beziehen, die im Gebiet der Provinz Trient angesiedelt sind und besondere Anforderungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten)
  • nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
  • sie müssen innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfe für Beratungsdienste" festgelegt.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen und für Beratungsdienste im Bereich Umweltschutz und Energie auch Großunternehmen, die die in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Beratungsdienste" oder in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, festgelegten Anforderungen erfüllen.

Zu den Anforderungen gehören

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse im Inland an den in Artikel 2424 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Paragraphen 101 ff. geändert durch Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).

    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.

    Lesen Sie die FAQs unter"Weitere Informationen".

  • Regelmäßiger Beitrag zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Inhaber, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag stellen.
In jedem Fall kann ein Antrag für dieselbe Art von Beratung alle drei Jahre gestellt werden .

Wurde bereits ein Antrag im Rahmen dieser erleichterten Maßnahme gestellt, kann ein neuer Antrag erst dann gestellt werden , wenn die Ausgaben für den vorherigen erleichterten Antrag abgerechnet wurden.

Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per beglaubigter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per servizi di consulenza.

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio incentivi energia e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
apiae.agevolazionicontrolli@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499418

Zusatzinformationen

FAQ

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Jährliche Wachstumsbeihilfe Trentino - L.p. 6/2023

Im automatischen Verfahren gewährte Beihilfen für Maßnahmen in den Bereichen Anlageinvestitionen, Firmenfahrzeuge, Energiewende und Umweltschutz, Warenkreditversicherung, Internationalisierung sowie Forschung und Entwicklung.

Beihilfen an Unternehmen für Beratungsdienste - P.L. 6/1999

Im Rahmen des Bewertungsverfahrens gewährte Beihilfen für Beratungsdienste.

Letzte Änderung: 31.10.2025 16:57

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