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Beihilfen für Beratungsdienste - P.L. 6/2023
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Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung des Erwerbs von Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen (ehemals Beihilfe für Unternehmen für Beratungsdienstleistungen - L.p. 6/1999)
Ab dem 31. Oktober 2025 werden die Anmeldungen über die Plattform S.I. Pat. eingereicht. Alle Informationen unter "Wie man".
Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.
Achtung! Gemäß den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten, in der Fassung des Beschlusses Nr. 1682/2025, setzt die Zugangsvoraussetzung bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Beiträge zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorhandensein einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen DURC voraus .
Beschreibung
Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Beratungsleistungen, die außerhalb des Unternehmens erworben und nach dem Datum der Antragstellung begonnen wurden.
Folgende Arten von Beratungsdiensten werden bezuschusst
Innovationsberatungsdienste
innovationsunterstützende Dienstleistungen;
Beratungsdienste in den Bereichen Umweltschutzund Energie;
Beratungsdienste für die Umsetzung von Initiativen, die auf die Einführung bewährter Verfahren zur Vermeidung und Verringerung von Abfällen und die Erreichung zertifizierter betrieblicher Standards für einen besseren Umweltschutz abzielen;
Beratungsdienste zur Förderung der Einführung von Methoden und Instrumenten, die zur Messung und Berichterstattung über die wirtschaftliche, soziale, ökologische, Governance- und digitale Reifeleistung von Unternehmen erforderlich sind
Beratungsdienste für Marktuntersuchungen, Marketingpläne und E-Commerce, die auf die Stärkung der Marktpräsenz abzielen
Beratungsdienste für dieInternationalisierung von Unternehmen, die darauf abzielen, die Marktdurchdringung im Ausland durch die Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen zu verstärken;
Beratungsdienste für die Einführung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz in Unternehmen, die bei Produktionsprozessen eingesetzt werden;
Beratungsdienstleistungen für die Erstellung eines IT-Sicherheitsplans;
Beratungsdienste für die Entwicklung von Arbeitskräften;
Beratungsdienste fürStart-up-Unternehmen, die von neuen Unternehmern gegründet werden, mit dem Ziel, ein nachhaltiges Unternehmen zu definieren;
Beratungsdienste für Unternehmenszusammenschlüsse;
Beratungsdienste für die Durchführung von Diskontinuitätspfaden aus der bisherigen Situation.
Beratungsdienste für dieEmission einer Anleihe zur Unterstützung mittel- bis langfristiger Entwicklungspläne oder Internationalisierungsprogramme
Um beihilfefähig zu sein, dürfen die Beratungsdienste nicht
fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden
sich auf die gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens im Zusammenhang mit regelmäßigen Tätigkeiten wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung beziehen
Teil des Fachwissens des Begünstigten oder der von ihm erbrachten Dienstleistungen sein.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
In einem Antrag können auch mehrere Beratungsleistungen beantragt werden.
Attenzione!
Für jede Art von Beratung sind spezifische Förderbedingungen festgelegt. Siehe Punkt 10 der Bestimmungen.
Anreizmaßnahmen
Der Anreiz wird auf die als förderfähig erachteten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Größe des Unternehmens wie folgt
kleines Unternehmen: 50 % der förderfähigen Ausgaben
mittleres Unternehmen: 40 % der förderfähigen Ausgaben;
Großunternehmen, nur für Beratungsdienste im Bereich Umweltschutz und Energie: 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben
Die förderfähigen Mindestausgaben müssen über 25.000 Euro liegen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 100 Tausend Euro.
Die förderfähigen Ausgaben werden von der prüfenden Stelle anhand bestimmter Angemessenheitsparameter bewertet, wie z. B. dem Umsatz des Unternehmens, dem L.L.U. und den Stundensätzen für die Beratungsdienste, die in Anhang 1 der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Beratungsdienste" aufgeführt sind.
Beschränkungen
Die Beratungsdienste müssen:
sich auf Betriebseinheiten beziehen, die im Gebiet der Provinz Trient angesiedelt sind und besondere Anforderungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten)
nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
sie müssen innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein.
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfe für Beratungsdienste" festgelegt.
An wen es sich richtet
Kleine und mittlereUnternehmen und für Beratungsdienste im Bereich Umweltschutz und Energie auch Großunternehmen, die die in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Beratungsdienste" oder in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, festgelegten Anforderungen erfüllen.
Zu den Anforderungen gehören
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse im Inland an den in Artikel 2424 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Paragraphen 101 ff. geändert durch Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
30. Juni 2025, für große Unternehmen;
2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.
Die Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Regelmäßiger Beitrag zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen.
Der Antrag kann eingereicht werden von
Inhaber, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Delegierter
So geht es
Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag stellen. In jedem Fall kann ein Antrag für dieselbe Art von Beratungalle drei Jahre gestellt werden.
Wurde bereits ein Antrag im Rahmen dieser subventionierten Maßnahme gestellt, kann ein neuer Antrag erst nach Abrechnung der Ausgaben für den vorherigen subventionierten Antrag gestellt werden.
Ab dem 31. Oktober 2025 müssen die Anträge über die Plattform S.I. Pat unter Verwendung des Dienstes"Beihilfe für Beratungsdienste - P.L. 6/2023" eingereicht werden.
HILFSKONTAKTE
Bei Störungen der Plattform, die eine korrekte Übermittlung des Antrags nicht zulassen, müssen diese unverzüglich dem Unterstützungsdienst unter der gebührenfreien Rufnummer 800.196.977 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr gemeldet werden.
Werden die Probleme nicht gelöst, müssen sie der untersuchenden Stelle - APIAE Büro für Energieanreize und andere Einrichtungen - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it mitgeteilt werden. Nach Bewertung der Situation und des Zeitrahmens für die Lösung kann die prüfende Partei die Übermittlung/Anpassung des Antrags per zertifizierter elektronischer Post (PEC) erlauben.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Anzeige des Unique Project Code - CUP auf Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht werden.
Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese. Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per servizi di consulenza.