Beihilfen an Unternehmen für Beratungsdienste - P.L. 6/1999

  • Aktiv

Im Rahmen des Bewertungsverfahrens gewährte Beihilfen für Beratungsdienste.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen

Beschreibung

Die Beihilfe wird in Form einer Freistellung auf der Grundlage eines einzigen jährlichen Antrags für die Auslagerung verschiedener Beratungsdienste gewährt.

Die förderfähigen Beratungsdienste beziehen sich auf folgende Geschäftstätigkeiten

  • Innovation;
  • Qualität;
  • Pilotinitiativen im Umweltbereich;
  • Marktstudien, Marketingpläne und Telemarketing;
  • spezialisierte Dienstleistungen für dieInternationalisierung von Unternehmen;
  • Informationstechnologie und Telekommunikation;
  • Dienstleistungen mit strategischem Charakter;

Jede Tätigkeit muss spezifische Merkmale aufweisen, die in den Kriterien aufgeführt sind.

Um einen Beihilfeantrag stellen zu können, muss derMindestbetrag der Ausgaben 40.000 EUR übersteigen. Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgabenliegt bei 100 000 EUR.

Die förderfähigen Ausgaben werden von der prüfenden Stelle anhand bestimmter Angemessenheitsparameter wie dem Umsatz des Unternehmens, der Zahl der Beschäftigten und den Stundensätzen für die Beratung bewertet(klicken Sie hier, um Einzelheiten zu den parametrischen Berechnungsgrenzen anzuzeigen).

Attenzione

Für Ausgaben bis zu 40.000 EUR ist es möglich, eine Beihilfe im automatischen Verfahren zu beantragen. Welche Initiativen für eine Beihilfe in Frage kommen, entnehmen Sie bitte dem Serviceblatt "Beihilfen im automatischen Verfahren".

Die Beihilfe, die in einer einzigen Tranche gewährt und ausgezahlt wird, beträgt 50 % für kleine Unternehmen und 40 % für mittlere Unternehmen.

Die Geschäftstätigkeit, auf die sich die Beratungsleistungen beziehen, muss nach Einreichung des Beihilfeantrags aufgenommen und bis zum 31. Dezember des Jahres abgeschlossen werden, das auf das Jahr der Beihilfegewährung folgt (vorbehaltlich einer Verlängerung der Frist für den Abschluss), wie in den Kriterien angegeben.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfe ist dasUnternehmen verpflichtet, eine Reihe von Verpflichtungen einzuhalten, die in den Kriterien aufgeführt sind.
Darüber hinaus gibt es spezifische Verpflichtungen für einzelne Bereiche der Förderung.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die in den Kriterien genannten besonderen Anforderungen erfüllen.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Beauftragter

So geht es

Jedes antragstellende Unternehmen darf ab dem 1. Januar 2023 nur einen Beihilfeantrag pro Jahr stellen, und zwar frühestens, nachdem der letzte nach diesen Kriterien eingereichte Antrag berücksichtigt wurde.

Der Beihilfeantrag darf nur per zertifizierter elektronischer Post (PEC) eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Beihilfeantrag sind die nach den Kriterien erforderlichen spezifischen Unterlagen beizufügen.

Zu den Unterlagen gehören auch

  • Informationsblatt mit Beschreibung, Standort und Kostenaufstellung der Initiative;
  • Kostenvoranschläge für die geplanten Dienstleistungen mit spezifischen Angaben zu den Gesamtkosten der Dienstleistung in Form von geleisteten Stunden und dem voraussichtlichen Zeitplan der Tätigkeit (Stundenzettel);
  • Präsentation des Beratungsdienstleisters.
Attenzione! CUP per le domande presentate dal 22 aprile 2023 con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Wie bereits in den Bescheiden über die Gewährung von Beihilfen erwähnt, ist es insbesondere für alle Rechnungen, die sich auf Anträge beziehen , die ab dem 22. April 2023 eingereicht und ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, obligatorisch, die Ausgaben zurückzuverfolgen (Anbringung des eindeutigen Projektcodes - CUP) gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben . Die Regularisierung ist nur in der darin vorgesehenen Weise zulässig (insbesondere elektronische Integration in das AdE-Austauschsystem).

 

Für den Fall der Nichteinhaltung der vorgenannten Arbeitsanweisungen sind besondere Konsequenzen vorgesehen: Wenn bei den Kontrollen/Überprüfungen im Rahmen der Aufsicht festgestellt wird, dass die Rechnungen/Zahlungsbelege ohne den CUP (auch wenn dieser nicht korrekt angebracht ist) oder ohne die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung oder die Prüfbescheinigung vorliegen oder nicht gemäß dem vorgenannten Beschluss regularisiert wurden, werden sie werden sie als nicht förderfähig angesehen und führen zum Verfall des entsprechenden Teils der Subvention und zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Testo coordinato criteri aiuti alle imprese per servizi di consulenza.

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Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Approvazione dei criteri e modalità per la concessione di aiuti per l'internazionalizzazione delle imprese e per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6.

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Modifiche ai criteri e modalità per la concessione di aiuti per l'internazionalizzazione delle imprese e per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6, approvati con deliberazione di Giunta n. 2479 del 22 dicembre 2022.

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Determinazione dei parametri per la verifica della congruità tecnico - amministrativa della spesa di cui ai criteri e modalità per la concessione di aiuti per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6, approvati con deliberazione di Giunta n. 2479 del 22 dicembre 2022.

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi di sostegno del sistema economico trentino'. Approvazione delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e approvazione di un primo pacchetto di disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio incentivi energia e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
apiae.agevolazionicontrolli@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499418

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Im Rahmen des automatischen Verfahrens gewährte Beihilfen - P.L. 6/1999

Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:11

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