Bau oder Änderung von Seilbahnen

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Für den Bau oder die technische Änderung einer Seilbahnanlage erforderliche Unterlagen.

Beschreibung

Bau einer neuen Seilbahnanlage

Nach der Erteilung der Seilbahnkonzession muss das endgültige Seilbahnprojekt dem Seilbahn- und Pistendienst zur technischen Genehmigung vorgelegt werden. Diese Genehmigung beinhaltet die Erlaubnis, mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Wenn aufgrund der Merkmale der auszuführenden Arbeiten eine besondere Dringlichkeit besteht, kann die zuständige Dienststelle auf Antrag des Konzessionärs und vor der Genehmigung des endgültigen Projekts
vollständigen Seilbahnprojekts eine Genehmigung für den Beginn von Teilarbeiten erteilen.

Die Bauarbeiten müssen unter der Verantwortung eines Ingenieurs durchgeführt werden, der die Leitung der Arbeiten innehat und in das entsprechende Berufsregister eingetragen ist; der Name des Ingenieurs ist der Dienststelle für Seilbahnen und Skipisten im Voraus mitzuteilen, zusammen mit dem Datum, an dem die Arbeiten beginnen sollen.

Nach Fertigstellung der Anlage legt der Konzessionär dem zuständigen Seilbahndienst den vom Bauleiter gegengezeichneten Antrag auf Funktionsprüfung der Anlage vor, zusammen mit der Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und den in den Vorschriften vorgeschriebenen Konformitätserklärungen.

Änderung einer Seilbahnanlage

Bei der Änderung einer Seilbahnanlage wird zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen unterschieden, für die ein spezieller Antrag an die Dienststelle für Seilbahnen und Skipisten gestellt werden muss.

Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, ist auch eine Änderung der Seilbahnkonzession erforderlich.

Anschließend muss das definierte Projekt der Änderung zur Genehmigung vorgelegt werden.

An wen es sich richtet

Seilbahn-Konzessionäre

So geht es

Die Dokumentation, vorzugsweise digital signiert, muss an die PEC-Adresse des Seilbahn- und Pistendienstes geschickt werden

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Bau einer neuen Seilbahnanlage

  • Antrag auf technische Zulassung der endgültigen Planung einer Seilbahnanlage
  • Antrag auf Genehmigung zur Aufnahme von Teilarbeiten an einer Seilbahnanlage
  • Mitteilung der Beauftragung als Bauleiter einer Seilbahnanlage
  • Abschlusserklärung des Arbeitsleiters einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die in einer Seilbahnanlage verwendeten Materialien
  • Konformitätserklärung für die mechanischen Teile einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die elektrischen Teile einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die zivile elektrische Anlage einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die elektrischen Teile einer Seilbahnanlage
  • Mitteilung des technischen Verantwortlichen für eine Seilbahnanlage

Änderung einer bestehenden Seilbahnanlage

  • Antrag auf wesentliche Änderung einer Seilbahnanlage
  • Antrag auf eine nicht wesentliche technische Änderung einer bestehenden Seilbahnanlage
  • Antrag auf technische Genehmigung des endgültigen Entwurfs einer Seilbahnanlage

Falls zutreffend zusätzlich

  • Meldung der Ernennung zum Bauleiter einer Seilbahnanlage
  • Abschlusserklärung des Arbeitsleiters einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die in einer Seilbahnanlage verwendeten Materialien
  • Konformitätserklärung für die mechanischen Teile einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die elektrischen Teile einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die zivile elektrische Anlage einer Seilbahnanlage
  • Konformitätserklärung für die elektrischen Teile einer Seilbahnanlage

Formulare

Kosten

Steuermarke

-

falls zutreffend

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Linee guida per la presentazione della documentazione in formato digitale

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Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci

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Emanazione del regolamento per l'esecuzione della legge provinciale 21 aprile 1987, n. 7 concernente 'Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci'

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Disposizioni e specificazioni tecniche per le infrastrutture degli impianti a fune adibiti al trasporto di persone.

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Kontakt

Contatti di Servizio impianti a fune e fondo comuni confinanti

Email - Segreteria:
sif@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
sif@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494780

Fax - Segreteria:
0461.494716

Koordinierungskommission für Arbeiten in Skigebieten

Die Koordinationskommission genehmigt die Ausführung von Arbeiten für den Bau neuer Skipisten einschließlich ihrer Nebenarbeiten, die Änderung bestehender Skipisten, den Ersatz oder die Änderung von als unwesentlich erachteten Seilbahnlinien und ihrer Nebenarbeiten, den Bau oder die Änderung von in Skigebieten zugelassenen Anlagen und Funktionen sowie Lawinenschutzarbeiten, den Bau oder die Änderung von alpinen Einrichtungen und Bikeparks.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:29

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