Beschreibung
Bau einer neuen Seilbahnanlage
Nach der Erteilung der Seilbahnkonzession muss das endgültige Seilbahnprojekt dem Seilbahn- und Pistendienst zur technischen Genehmigung vorgelegt werden. Diese Genehmigung beinhaltet die Erlaubnis, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Wenn aufgrund der Merkmale der auszuführenden Arbeiten eine besondere Dringlichkeit besteht, kann die zuständige Dienststelle auf Antrag des Konzessionärs und vor der Genehmigung des endgültigen Projekts
vollständigen Seilbahnprojekts eine Genehmigung für den Beginn von Teilarbeiten erteilen.
Die Bauarbeiten müssen unter der Verantwortung eines Ingenieurs durchgeführt werden, der die Leitung der Arbeiten innehat und in das entsprechende Berufsregister eingetragen ist; der Name des Ingenieurs ist der Dienststelle für Seilbahnen und Skipisten im Voraus mitzuteilen, zusammen mit dem Datum, an dem die Arbeiten beginnen sollen.
Nach Fertigstellung der Anlage legt der Konzessionär dem zuständigen Seilbahndienst den vom Bauleiter gegengezeichneten Antrag auf Funktionsprüfung der Anlage vor, zusammen mit der Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und den in den Vorschriften vorgeschriebenen Konformitätserklärungen.
Änderung einer Seilbahnanlage
Bei der Änderung einer Seilbahnanlage wird zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen unterschieden, für die ein spezieller Antrag an die Dienststelle für Seilbahnen und Skipisten gestellt werden muss.
Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, ist auch eine Änderung der Seilbahnkonzession erforderlich.
Anschließend muss das definierte Projekt der Änderung zur Genehmigung vorgelegt werden.