Beschreibung
Der Antrag auf Erteilung einer Konzession für eine Seilbahnanlage muss beim Servizio impianti a fune e piste da sci mittels eines speziellen Antrags eingereicht werden, dem die vorgeschriebenen Planungsunterlagen beizufügen sind. Falls die Eingriffe die in Anhang IV, zweiter Teil des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 "Umweltvorschriften" festgelegten Schwellenwerte für die Abmessungen überschreiten, müssen sie der Provinzagentur für Umweltschutz (APPA) - Bereich Umweltqualität - zur Prüfung der Anwendbarkeit des UVP-Verfahrens vorgelegt werden.
Für eine Verlängerung der Bauzeit der Anlage, eine Änderung oder Erneuerung der Konzession oder eine Übertragung des Eigentums ist ein spezieller Antrag zusammen mit den im entsprechenden Antragsformular angegebenen Unterlagen einzureichen.
Sollte der Konzessionär den Betrieb unterbrechen, kann er die einvernehmliche Beendigung der Konzession beantragen und sich verpflichten, die Anlagen abzureißen und den Zustand des Geländes wiederherzustellen.