Beschreibung
Der Provinzialrat bestimmt nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft Immobilien, darunter wertvolle landwirtschaftliche Flächen und Baumdenkmäler, die von herausragender natürlicher Schönheit oder ökologischer Einzigartigkeit sind oder Aussichtspunkte bilden, die sich durch besondere Schönheit oder örtliche Gestaltung auszeichnen.
Diese Güter sind in den vom Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz geführten Listen enthalten.
Vorschläge für die Ausweisung von Gütern können von Amts wegen oder durch einen an die Diputación Foral gerichteten Antrag von jedem eingereicht werden, der entsprechende Unterlagen vorlegt.