Aufnahme eines Grundstücks in die Liste der wertvollen Landschaftsgüter

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Antrag auf Aufnahme eines Grundstücks (einschließlich wertvoller Flächen und monumentaler Bäume) in die Liste der Grundstücke von besonderem landschaftlichen Interesse.

Beschreibung

Der Provinzialrat bestimmt nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft Immobilien, darunter wertvolle landwirtschaftliche Flächen und Baumdenkmäler, die von herausragender natürlicher Schönheit oder ökologischer Einzigartigkeit sind oder Aussichtspunkte bilden, die sich durch besondere Schönheit oder örtliche Gestaltung auszeichnen.

Diese Güter sind in den vom Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz geführten Listen enthalten.

Vorschläge für die Ausweisung von Gütern können von Amts wegen oder durch einen an die Diputación Foral gerichteten Antrag von jedem eingereicht werden, der entsprechende Unterlagen vorlegt.

An wen es sich richtet

Jedes öffentliche oder private Subjekt, das an der Aufnahme eines Objekts von besonderem landschaftlichen Interesse in die von der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz geführten Listen interessiert ist.

So geht es

Vorschläge für die Identifizierung von Vermögenswerten und ihre Aufnahme in die Listen können von Amts wegen eingereicht werden oder durch einen an die Diputación Foral gerichteten Antrag von jedem gestellt werden, der zu diesem Zweck geeignete Unterlagen vorlegt.

Der Antrag ist an den Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz zu richten und per zertifizierter E-Mail an serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it oder PiTre Interoperabilität zu übermitteln.

Der Provinzialrat muss, sofern er den Antrag nicht für unbegründet erklärt, nach Anhörung der betroffenen Gemeinde über ihn entscheiden.

Liegt die Stellungnahme der Gemeinde nicht innerhalb von vierzig Tagen nach dem Antrag vor, verfährt die Diputación Foral.

Der Beschluss wird den Betroffenen mitgeteilt und dreißig Tage lang an der Anschlagtafel der betroffenen Gemeinden veröffentlicht, oder, falls die Mitteilung schwierig ist, im Amtsblatt der Region.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Antrag (in freier Form) auf Eintragung eines Gutes von besonderem landschaftlichen Interesse mit entsprechender Dokumentation (fotografisch, kartografisch, beschreibend, historisch).

Zeiten und Fristen

150 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags oder ab dem Datum, an dem der Antrag automatisch gestartet wird.

Rechtliche Hinweise:

  • L.P. 4 August 2015, n. 15 - Art. 65

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

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