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Antrag auf Gewährung der einheitlichen Landeszulage

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Kriterien und Modalitäten für die Beantragung der einmaligen Beihilfe der Provinz

Beschreibung

Die provinziale Beihilfe für Alleinstehende (Aup) ist eine wirtschaftliche Leistung für Familien mit Wohnsitz in der Provinz Trient. Es handelt sich um eine Sozialleistung, mit der allgemeine Bedürfnisse wie Einkommensunterstützung oder besondere Bedürfnisse wie Kinderbetreuung, Unterstützung bei Behinderung und Geburt unterstützt werden sollen.

Die einheitliche Zulage soll die Gerechtigkeit bei der Gewährung öffentlicher Leistungen, die Verwaltungsvereinfachung und die Rationalisierung der Maßnahmen gewährleisten und hat eine Reihe bereits bestehender Leistungen übernommen. Mit einem einheitlichen Antrag ist es möglich, mehrere Leistungen in Anspruch zu nehmen, die rationalisiert und in spezifischen "Quoten" der einmaligen Beihilfe festgelegt sind.

Kontingente undHauptmerkmale der einmaligen Beihilfe

Allgemeine oder besondere Bedürfnisse werden in Kategorien festgelegt, die als Quote A, B1, B3, C und C2 bezeichnet werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hat man Zugang zu einer oder mehreren Tranchen der einmaligen Beihilfe.

Bei der Quote A handelt es sich um eine Maßnahme zur Armutsbekämpfung und Einkommensunterstützung, mit der sichergestellt werden soll, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichen, um den allgemeinen Lebensbedarf des Haushalts zu decken.

Das Kontingent B ist eine Maßnahme zur Deckung der Kosten für besondere Bedürfnisse. Es ist unterteilt in das Kontingent B1 zur Deckung der Kosten für Kinder und gleichgestellte Minderjährige (Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung) und das Kontingent B3 zur Deckung der Lebensbedürfnisse von Haushaltsmitgliedern mit Behinderungen (Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose).

Das Kontingent C ist eine wirtschaftliche Maßnahme, die darauf abzielt, dem demografischen Rückgang entgegenzuwirken und Geburten und Adoptionen zu unterstützen, und ist in die Kontingente C und C2 unterteilt. Das Kontingent C ist ein wirtschaftlicher Beitrag für Familien, für Kinder, die nach dem 1. Januar 2020 geboren oder adoptiert werden, und wird für die Dauer von 24 Monaten ab dem dreizehnten Monat nach dem Monat der Geburt oder Adoption gezahlt. Das Kontingent C2 soll Familien mit mindestens drei unterhaltsberechtigten Kindern erleichtern und sieht einen Beitrag bei der Geburt oder Adoption des dritten Kindes oder weiterer Kinder vor. Das Kontingent C2 wird für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 geboren oder adoptiert werden, in Form eines Pauschalbetrags von 5.000,00 € gewährt. Der Beitrag wird in Form eines Anteils an der Pauschalbeihilfe der Provinz auf eine monatliche Zahlung der Pauschalbeihilfe gezahlt. Für Eltern, die keinen Anspruch auf das Landeserziehungsgeld haben, muss der Antrag auf den Zuschuss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt/Adoption des Kindes/der Kinder bei der Agentur für sozialen Zusammenhalt eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Die Zugangsvoraussetzungen für die einmalige Zulassung sind je nach den beantragten Kontingenten unterschiedlich, wie nachstehend beschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für Quote A

- Haushalt mit einem Wert des Indikators für die wirtschaftliche Lage der Familie (ICEF) von weniger als 0,16

- Antragsteller mit mindestens dreijährigem ununterbrochenem Wohnsitz in der Provinz Trient während des Zehnjahreszeitraums vor dem Datum der Antragstellung und mit Hauptwohnsitz in der Provinz Trient zum selben Datum gemeldet;

- Im Haushalt muss mindestens Folgendes vorhanden sein eine eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

(a) Alle Mitglieder des begünstigten Haushalts sind nicht in der Lage, eine Arbeit aufzunehmen oder wieder aufzunehmen;

b) mindestens eines der Mitglieder des begünstigten Haushalts ist in der Lage, eine Arbeit aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, und hat alternativ

1. in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli des Bezugsjahres für die Berechnung des ICEF und dem Tag der Einreichung des Antrags auf die einmalige Beihilfe mindestens drei Monate oder 90 Tage oder 13 Wochen lang durch Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung, einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder durch fiktive Beiträge zur Sozialversicherung bei Mutterschaft eine gültige Sozialversicherungsdeckung für die Zwecke des Anspruchs erworben hat, sofern die zuletzt ausgeübte Beschäftigung nicht durch einvernehmliche Beendigung, freiwillige Kündigung, ausgenommen aus gerechtem Grund oder aus einem berechtigten subjektiven Grund, beendet wurde

oder

2. zusammen mit den anderen Mitgliedern des begünstigten Haushalts, die vom örtlich zuständigen Sozialdienst ermittelt wurden, an dem vom Sozialdienst erstellten Sozialprojekt teilgenommen hat, bei dem das Vorliegen komplexer sozialer Probleme zusätzlich zur einfachen wirtschaftlichen Bedürftigkeit festgestellt worden ist.

Zugangsvoraussetzungen für die Quote B1

- Haushalt mit einem Wert des Indikators für die wirtschaftliche Lage der Familie (ICEF) von weniger als 0,30;

- Die Antragsteller müssen in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in der Provinz Trient gewohnt haben und zum selben Zeitpunkt in der Provinz Trient wohnhaft gewesen sein;

- es müssen minderjährige Kinder oder gleichgestellte Minderjährige im selben Haushalt leben.

Zugangsvoraussetzungen für das Kontingent B3

- Haushalt mit einem Wert des Indikators für die wirtschaftliche Lage der Familie (ICEF) von weniger als 0,36;

- Antragsteller mit mindestens dreijährigem ununterbrochenem Wohnsitz in der Provinz Trient während des Zehnjahreszeitraums vor dem Datum der Antragstellung und mit Wohnsitz, der zum selben Datum in der Provinz Trient gemeldet ist;

- Die behinderten Mitglieder des begünstigten Haushalts müssen mindestens eine der in Artikel 3 Absatz 1 des Provinzialgesetzes Nr. 7 vom 15. Juni 1998 (Disciplina degli interventi assistenziali in favore degli invalidi civili, dei ciechi civili e dei sordomuti) vorgesehenen wirtschaftlichen Leistungen erhalten und dürfen nicht 30 Tage oder länger ununterbrochen in Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen untergebracht sein.

Zugangsvoraussetzungen für das Kontingent C

- Haushalt mit einem Wert des Indikators für die wirtschaftliche Lage der Familie (ICEF) von weniger als 0,40;

- Vorhandensein von mindestens einem Kind im Haushalt, das nach dem 1. Januar 2020 geboren oder adoptiert wurde;

- Ununterbrochener Aufenthalt des antragstellenden Elternteils von mindestens zwei Jahren in der Provinz Trient.

Zugangsvoraussetzungen für C2-Anteil

- Haushalt mit einem Wert des Indikators für die wirtschaftliche Lage der Familie (ICEF) von weniger als 0,40;

- ein Haushalt, in dem zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption des dritten Kindes (oder der folgenden Kinder) insgesamt mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder leben; das dritte Kind (oder die folgenden Kinder) muss zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 geboren oder adoptiert worden sein; bei der Geburt von Zwillingen oder gleichzeitig adoptierten Kindern wird der Beitrag für jedes Kind anerkannt

- Ununterbrochener Aufenthalt von mindestens zwei Jahren in der Provinz Trient durch den antragstellenden Elternteil, der sowohl mit dem neugeborenen/adoptierten Kind als auch mit mindestens zwei weiteren Kindern als Einwohner gemeldet sein muss.

So geht es

Der Antrag muss von einem handlungsfähigen Mitglied des begünstigten Haushalts über die Einrichtungen für Patronage und Sozialhilfe oder die Außenstellen der Provinz eingereicht werden. Bei Haushalten, die ausschließlich aus einer entmündigten oder geschäftsunfähigen Person bestehen, wird der Antrag vom Vormund, Pfleger oder Betreuer gestellt.

Zeiten und Fristen

Bezugszeitraum und Anwendung

Der Bezugszeitraum des AUP erstreckt sich vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Der Antrag kann vom 15. Mai vor dem Bezugszeitraum bis zum 31. Mai des Folgejahres gestellt werden. Gibt es im Haushalt des Begünstigten Kinder, Pflegekinder oder behinderte Personen, die bis zum 31. Mai des Bezugszeitraums geboren, in Pflege genommen oder deren Behinderung anerkannt wurde, kann der Antrag bis zum 30. September des folgenden Bezugszeitraums eingereicht werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge di stabilità provinciale 2017

Weiterlesen

Variazione al bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento per gli esercizi finanziari 2017 - 2019

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Simulation des eigenen ICEF-Indikators

Mit diesem Dienst können Sie die Berechnung Ihres Indikators für die wirtschaftliche Lage der Familie (ICEF) simulieren und erfahren, auf welche Leistungen (Zulagen, Sätze, Gutscheine usw.) Sie möglicherweise Anspruch haben.

Letzte Änderung: 08.01.2026 12:11

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