Beschreibung
Die provinziale Beihilfe für Alleinstehende (Aup) ist eine wirtschaftliche Leistung für Familien mit Wohnsitz in der Provinz Trient. Es handelt sich um eine Sozialleistung, mit der allgemeine Bedürfnisse wie Einkommensunterstützung oder besondere Bedürfnisse wie Kinderbetreuung, Unterstützung bei Behinderung und Geburt unterstützt werden sollen.
Die einheitliche Zulage soll die Gerechtigkeit bei der Gewährung öffentlicher Leistungen, die Verwaltungsvereinfachung und die Rationalisierung der Maßnahmen gewährleisten und hat eine Reihe bereits bestehender Leistungen übernommen. Mit einem einheitlichen Antrag ist es möglich, mehrere Leistungen in Anspruch zu nehmen, die rationalisiert und in spezifischen "Quoten" der einmaligen Beihilfe festgelegt sind.
Kontingente undHauptmerkmale der einmaligen Beihilfe
Allgemeine oder besondere Bedürfnisse werden in Kategorien festgelegt, die als Quote A, B1, B3, C und C2 bezeichnet werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hat man Zugang zu einer oder mehreren Tranchen der einmaligen Beihilfe.
Bei der Quote A handelt es sich um eine Maßnahme zur Armutsbekämpfung und Einkommensunterstützung, mit der sichergestellt werden soll, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichen, um den allgemeinen Lebensbedarf des Haushalts zu decken.
Das Kontingent B ist eine Maßnahme zur Deckung der Kosten für besondere Bedürfnisse. Es ist unterteilt in das Kontingent B1 zur Deckung der Kosten für Kinder und gleichgestellte Minderjährige (Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung) und das Kontingent B3 zur Deckung der Lebensbedürfnisse von Haushaltsmitgliedern mit Behinderungen (Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose).
Das Kontingent C ist eine wirtschaftliche Maßnahme, die darauf abzielt, dem demografischen Rückgang entgegenzuwirken und Geburten und Adoptionen zu unterstützen, und ist in die Kontingente C und C2 unterteilt. Das Kontingent C ist ein wirtschaftlicher Beitrag für Familien, für Kinder, die nach dem 1. Januar 2020 geboren oder adoptiert werden, und wird für die Dauer von 24 Monaten ab dem dreizehnten Monat nach dem Monat der Geburt oder Adoption gezahlt. Das Kontingent C2 soll Familien mit mindestens drei unterhaltsberechtigten Kindern erleichtern und sieht einen Beitrag bei der Geburt oder Adoption des dritten Kindes oder weiterer Kinder vor. Das Kontingent C2 wird für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 geboren oder adoptiert werden, in Form eines Pauschalbetrags von 5.000,00 € gewährt. Der Beitrag wird in Form eines Anteils an der Pauschalbeihilfe der Provinz auf eine monatliche Zahlung der Pauschalbeihilfe gezahlt. Für Eltern, die keinen Anspruch auf das Landeserziehungsgeld haben, muss der Antrag auf den Zuschuss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt/Adoption des Kindes/der Kinder bei der Agentur für sozialen Zusammenhalt eingereicht werden.