Beschreibung
Bauarbeiten, die in landwirtschaftlich genutzten Gebieten durchgeführt werden sollen, müssen auf der Grundlage der Voruntersuchung des Dienstes für Stadtplanung und Landschaftsschutz vom Unterausschuss für den Bebauungsplan genehmigt werden, der durch den Leiter der für die Landwirtschaft zuständigen Provinzdienststelle ergänzt wird.