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Antrag auf Genehmigung von Bauarbeiten in landwirtschaftlichen Gebieten

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Antrag an die Unterkommission der Provinzkommission für Planung und Landschaftspflege (SubCUP) zur Genehmigung von Bauarbeiten in landwirtschaftlichen Gebieten.

Beschreibung

Bauarbeiten, die in landwirtschaftlich genutzten Gebieten durchgeführt werden sollen, müssen auf der Grundlage der Voruntersuchung des Dienstes für Stadtplanung und Landschaftsschutz vom Unterausschuss für den Bebauungsplan genehmigt werden, der durch den Leiter der für die Landwirtschaft zuständigen Provinzdienststelle ergänzt wird.

An wen es sich richtet

Private und öffentliche Einrichtungen, die eine vorherige Genehmigung für Bauarbeiten in landwirtschaftlich genutzten Gebieten benötigen.

So geht es

Die interessierte Partei (private oder öffentliche Einrichtung) stellt einen Antrag an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität von PiTre.

Besondere Fälle

Um die elektronische Übermittlung der Ergebnisse der eingereichten Bewerbungen zu ermöglichen, müssen die Bewerber dem Amt eine E-Mail-Adresse mitteilen (PEC, falls vorhanden, oder normale E-Mail).

Die Antragsteller werden außerdem gebeten, eine normale E-Mail-Adresse (alternativ zu PEC) für eventuelle informelle Kontakte zu den Anträgen anzugeben. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Antragsformular für die Genehmigung oder Stellungnahme an den Unterausschuss für Umweltfragen;
  2. Für Eingriffe in landwirtschaftliche Flächen vorzulegende Unterlagen;
  3. Technische und verwaltungstechnische Unterlagen, die für die Art der beantragten Genehmigung erforderlich sind, wie in dem Dokument "Tabelle A - Liste der erforderlichen Unterlagen" im Einzelnen aufgeführt;
  4. Zertifizierung vor der Durchführung von Aktivitäten, die potenziell in die Schutzgebiete der Karte der Wasserressourcen (CRI) eingreifen.

Das Antragsformular enthält die in den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 vorgeschriebene Datenschutzerklärung, die dem Antrag zur Kenntnisnahme ordnungsgemäß unterzeichnet beigefügt werden muss.

BITTE BEACHTEN SIE: Dem Antrag müssen so viele unterschriebene Kopien der Datenschutzerklärung beigefügt werden, wie Unterzeichner vorhanden sind (Antragsteller, Planer usw. - jede Person unterschreibt nur eine Kopie).

Formulare

Zeiten und Fristen

 

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

die Einreichung des vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen.

Rechtliche Hinweise:
  • Artikel 5, Absatz 6 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Provinzkommission für Planung und Landschaftspflege)
  • Artikel 112 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Bauen in landwirtschaftlich genutzten Gebieten)
  • Artikel 37 und 38 der mit Provinzialgesetz Nr. 5 vom 27. Mai 2008 genehmigten Durchführungsbestimmungen zum PUP (landwirtschaftliche Flächen / wertvolle landwirtschaftliche Flächen)

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

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Approvazione del nuovo piano urbanistico provinciale

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Approvazione dei nuovi modelli digitali per l'attività edilizia, dei dati informativi e della domanda alla Sottocommissione (SOTTOCUP) della Commissione provinciale per l'urbanistica e il paesaggio; contestuale aggiornamento delle precedenti deliberazioni n. 892 del 25 maggio 2018 e n. 2078 del 19 ottobre 2018."

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Approvazione dei modelli unici e standardizzati, della documentazione necessaria e della documentazione ulteriore per il procedimento edilizio, per il rilascio dell'autorizzazione paesaggistica e per altri procedimenti, ai sensi dell'articolo 74, comma 1, lett. j della legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15 (legge provinciale per il governo del territorio) e dell'articolo 65 del regolamento urbanistico-edilizio provinciale.

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Articolo 9 della legge provinciale 30 novembre 1992, n. 23. Approvazione del modello di domanda e della documentazione richiesta ai fini del rilascio dell'autorizzazione del comitato per gli interventi nelle aree agricole, di cui all'articolo 62 della legge urbanistica provinciale 4 marzo 2008, n. 1. Prot. n. 74/10cdz

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