Antrag auf Erstattung der Kosten für die Rückkehr ins Trentino zur Arbeit

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Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und in das Trentino zurückgekehrt sind, um dort - wenn auch nur vorübergehend - beruflich tätig zu sein, können Sie die Erstattung der Reise-, Umzugs- und Erstunterbringungskosten beantragen

Beschreibung

Die Provinz fördert die Rückkehr von im Ausland lebenden Trentinern ins Trentino, die in einer Funktion tätig sind, die mit der Leitung von Organisationseinheiten verbunden ist, oder in einer hochprofessionellen Position, die ein hohes Maß an Fachkompetenz erfordert, durch die vollständige oder teilweise Erstattung der Reise- und Erstunterbringungskosten.

Erstattet werden die Kosten, die bei der Rückkehr aus dem Wohnsitzland ins Trentino anfallen, um in der Provinz zu arbeiten, und zwar für

a) Reisetickets und Gepäcktransport für die Rückkehr ins Trentino;
b) die Erstunterbringung
c) Umzug.

Der Höchstbetrag der Erstattung beläuft sich auf 3.750,00 €, zuzüglich 1.000,00 € für den Ehegatten oder einen gleichgestellten Partner und jedes begleitende Kind.

Nur für Inhaber eines unbefristeten Vertrags wird eine Erstattung der Umzugskosten bis zu 3.000,00 € anerkannt.

Für Inhaber von befristeten Arbeitsverträgen wird die Erstattung der Hin- und Rückreisekosten bis zu einem Betrag von 1.000,00 € anerkannt, zuzüglich 500,00 € für den Ehegatten oder einen gleichgestellten Angehörigen und jedes mitreisende Kind.

Detaillierte Informationen in den Durchführungskriterien, die dem Beschluss des Parlaments Nr. 2079 vom 18. November 2022 beigefügt sind (siehe Dokument am Ende)

An wen es sich richtet

Trentiner Auswanderer im Ausland, wie in Artikel 2, Absatz 1 des LP 12/2000 definiert, die in die Provinz Trient zurückgekehrt sind und dort einen Arbeitsvertrag mit hohem beruflichem Profil abgeschlossen haben, der die Leitung von Organisationseinheiten oder die Übertragung einer hochspezialisierten Position vorsieht.

So geht es

Der Antrag auf Erstattung der Kosten für die Rückreise aus dem Ausland/Unterkunft/Umzug ins Trentino muss innerhalb von 120 Tagen nach der Ankunft in Italien eingereicht werden, oder, wenn Sie die Erstattung der Kosten für die Rückreise ins Ausland im Falle eines befristeten Vertrags beantragen, innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Abreise.

Der Erstattungsantrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im PDF- oder JPG-Format an die PEC-Adresse ufficio.coesione@provincia.tn.it gesendet werden, wobei eine Kopie eines Ausweises beizufügen ist.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • eine Kopie des Arbeitsvertrags und Unterlagen, die belegen, dass es sich um ein hochqualifiziertes Berufsprofil handelt, was durch die im Arbeitsvertrag oder in einer besonderen Erklärung des Arbeitgebers angegebenen Aufgaben belegt wird, mit einer beglaubigten Übersetzung ins Italienische, falls diese in einer Fremdsprache abgefasst ist
  • Spesenbelege auf den Namen des Antragstellers oder eines begleitenden Familienmitglieds (Rechnungen, Quittungen, Reiseunterlagen).

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale sugli emigrati trentini (L.P. 12/2000), art. 13 bis. Approvazione dei criteri e delle modalità per favorire il rientro di trentini all'estero con profili di alta professionalità, attraverso la copertura delle spese sostenute per il rientro in provincia per svolgervi attività di lavoro, anche temporanee (Prenotazione fondi per complessivi euro 90.000,00 sul capitolo 406000-002 per gli esercizi finanziari 2022 - 2023 - 2024).

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Zusatzinformationen

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Letzte Änderung: 21.10.2025 17:10

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