Beschreibung
Die Provinz fördert die Rückkehr von im Ausland lebenden Trentinern ins Trentino, die in einer Funktion tätig sind, die mit der Leitung von Organisationseinheiten verbunden ist, oder in einer hochprofessionellen Position, die ein hohes Maß an Fachkompetenz erfordert, durch die vollständige oder teilweise Erstattung der Reise- und Erstunterbringungskosten.
Erstattet werden die Kosten, die bei der Rückkehr aus dem Wohnsitzland ins Trentino anfallen, um in der Provinz zu arbeiten, und zwar für
a) Reisetickets und Gepäcktransport für die Rückkehr ins Trentino;
b) die Erstunterbringung
c) Umzug.
Der Höchstbetrag der Erstattung beläuft sich auf 3.750,00 €, zuzüglich 1.000,00 € für den Ehegatten oder einen gleichgestellten Partner und jedes begleitende Kind.
Nur für Inhaber eines unbefristeten Vertrags wird eine Erstattung der Umzugskosten bis zu 3.000,00 € anerkannt.
Für Inhaber von befristeten Arbeitsverträgen wird die Erstattung der Hin- und Rückreisekosten bis zu einem Betrag von 1.000,00 € anerkannt, zuzüglich 500,00 € für den Ehegatten oder einen gleichgestellten Angehörigen und jedes mitreisende Kind.
Detaillierte Informationen in den Durchführungskriterien, die dem Beschluss des Parlaments Nr. 2079 vom 18. November 2022 beigefügt sind (siehe Dokument am Ende)