Beschreibung
Genehmigung , die für die vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1960 vom 19. November 2021 festgelegten Tätigkeitsarten gilt, wie z.B.: Karosseriebau, Schweißen, Zimmerei, usw.
Es handelt sich um Genehmigungen allgemeiner Art, die die zuständige Behörde gemäß Artikel 272 des Gesetzesdekrets 152/2006 erlassen kann und die sich auf Betriebe oder Kategorien von Anlagen und Tätigkeiten beziehen, in denen die Emissionsgrenzwerte, Vorschriften (auch in Bezug auf die Bau- oder Betriebsbedingungen), die verwendeten Brennstoffe, die Einhaltungsfristen, die Probenahme- und Analysemethoden und die Häufigkeit der Inspektionen im Voraus festgelegt werden.
Betriebe, in denen es auch Anlagen und Tätigkeiten gibt, für die keine Allgemeingenehmigungen vorgesehen sind, unterliegen den ordentlichen Genehmigungen gemäß Artikel 269 des Gesetzesdekrets 152/2006. Benötigt der Nutzer neben der Mitteilung über die Einhaltung der allgemeinen Genehmigung für atmosphärische Emissionen noch eine weitere Umweltgenehmigung (z.B. für die Abfallentsorgung oder die Einleitung von Wasser), muss der Interessent einen Antrag auf Erteilung einer einzigen territorialen Genehmigung (AUT) stellen. Weitere Informationen finden Sie in dem speziellen Merkblatt "Beantragung der Einzigen Territorialen Bewilligung (AUT)".
Der Nutzer, dessen Tätigkeit den im Abschnitt "Anwendungsbereich" genannten Anforderungen dieser Genehmigung entspricht und der sie in Anspruch nehmen möchte, muss die Erklärung über die Einhaltung der Allgemeingenehmigung für atmosphärische Emissionen gemäß den nachstehenden Anweisungen übermitteln.
Die Genehmigung ist 15 Jahre lang ab der Übermittlung der Beitrittserklärung gültig.