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Allgemeine Genehmigung für atmosphärische Emissionen (AVG)

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So füllen Sie die Mitteilung über den Beitritt zur Allgemeingenehmigung des Provinzialrats für atmosphärische Emissionen aus und senden sie ab.

Beschreibung

Genehmigung , die für die vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1960 vom 19. November 2021 festgelegten Tätigkeitsarten gilt, wie z.B.: Karosseriebau, Schweißen, Zimmerei, usw.
Es handelt sich um Genehmigungen allgemeiner Art, die die zuständige Behörde gemäß Artikel 272 des Gesetzesdekrets 152/2006 erlassen kann und die sich auf Betriebe oder Kategorien von Anlagen und Tätigkeiten beziehen, in denen die Emissionsgrenzwerte, Vorschriften (auch in Bezug auf die Bau- oder Betriebsbedingungen), die verwendeten Brennstoffe, die Einhaltungsfristen, die Probenahme- und Analysemethoden und die Häufigkeit der Inspektionen im Voraus festgelegt werden.
Betriebe, in denen es auch Anlagen und Tätigkeiten gibt, für die keine Allgemeingenehmigungen vorgesehen sind, unterliegen den ordentlichen Genehmigungen gemäß Artikel 269 des Gesetzesdekrets 152/2006. Benötigt der Nutzer neben der Mitteilung über die Einhaltung der allgemeinen Genehmigung für atmosphärische Emissionen noch eine weitere Umweltgenehmigung (z.B. für die Abfallentsorgung oder die Einleitung von Wasser), muss der Interessent einen Antrag auf Erteilung einer einzigen territorialen Genehmigung (AUT) stellen. Weitere Informationen finden Sie in dem speziellen Merkblatt "Beantragung der Einzigen Territorialen Bewilligung (AUT)".
Der Nutzer, dessen Tätigkeit den im Abschnitt "Anwendungsbereich" genannten Anforderungen dieser Genehmigung entspricht und der sie in Anspruch nehmen möchte, muss die Erklärung über die Einhaltung der Allgemeingenehmigung für atmosphärische Emissionen gemäß den nachstehenden Anweisungen übermitteln.

Die Genehmigung ist 15 Jahre lang ab der Übermittlung der Beitrittserklärung gültig.

An wen es sich richtet

Unternehmen, deren Tätigkeit unter die in der Anlage der Provinz zum Beschluss Nr. 1960 vom 19. November 2021 aufgeführten Tätigkeiten fällt.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder seinem Bevollmächtigten (der dem Antrag eine schriftliche Vollmacht beifügt) eingereicht werden.

So geht es

Das Antragsformular und seine Anhänge, die in der Rubrik Formulare zu finden sind, müssen ausgefüllt an die Adresse aia.appa@pec.provicia.tn.it geschickt werden.

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes

Der Benutzer erhält eine Empfangsbestätigung der Mitteilung mit der Protokollnummer, auf die er sich bei jeder weiteren Kommunikation mit der Verwaltung beziehen muss. Die Genehmigung ist sofort gültig und der Benutzer kann die Tätigkeit ab dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage aufnehmen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia ambientale.

Weiterlesen

Artt. 8 e 51 del Testo unico provinciale sulla tutela dell'ambiente dagli inquinamenti, approvato con d.P.G.P. 26 gennaio 1987, n. 1- 41/Legisl. e art. 272 del D.Lgs. 3 aprile 2006, n. 152 ('Norme in materia ambientale'). Rinnovo delle autorizzazioni in via generale per le emissioni in atmosfera e aggiornamento della Tabella B del TULP.

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Kontakt

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni integrate ambientali

Email - Segreteria:
aia.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aia.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497745

Telefono - Segreteria:
0461.497711

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni uniche ambientali

Email - Segreteria:
aua.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aua.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497711

Telefono - Segreteria:
0461.497745

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