Beschreibung
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung oder Einzeldokument) muss aktualisiert werden, wenn
- das Fahrzeug (Kraftfahrzeug, Motorrad oder Anhänger) einer anderen Person als dem Halter für einen Zeitraum von mehr als dreißig natürlichen und aufeinander folgenden Tagen zur Verfügung steht, bei gewerblicher Vermietung, Ausleihe zur Nutzung und Nutzung eines Fahrzeugs auf den Namen einer verstorbenen Person. Mopeds, landwirtschaftliche Maschinen und Betriebsmaschinen sind ausgenommen;
- eine Änderung des Namens oder der Bezeichnung der juristischen Person, die Inhaber der Zulassungsbescheinigung ist, auch infolge von Umwandlungs- oder Verschmelzungsvorgängen, sofern dadurch keine neue, von der ursprünglichen getrennte juristische Person geschaffen wird und keine Eintragung in das öffentliche Fahrzeugregister erforderlich ist.
Regulatorische Referenzen