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Landesfeuerwehrkasse – Trient

Kompetenzen und Funktionen

Die mit dem Landesgesetz Nr. 26 vom 22. August 1988 gegründete Landesfeuerwehrkasse ist die Landesabteilung von Trient der Regionalfeuerwehrkasse und ist zuständig für:

- die wirtschaftliche und finanzielle Verwaltung des ständigen Korps der Landesfeuerwehr mit den dazugehörigen Einheiten und Fachbereichen, der Landesfeuerwehrschule und der zentralen Notrufstelle;

- die Förderung und Durchführung – auch in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen – von Tagungen, Studien und Untersuchungen im Bereich des Brandschutzes und des Zivilschutzes;

- die Erstellung, den Erwerb und die Verbreitung von Publikationen, Fotodokumentationen und Informationsmaterial zum Brandschutz und zum Katastrophenschutz, auch zu didaktischen oder populärwissenschaftlichen Zwecken;

- die Übernahme oder Erstattung der Kosten, die den freiwilligen Feuerwehrleuten und anderen durch Beschluss des Landesrats festgelegten Personen durch die Teilnahme an Kursen der Landesfeuerwehrschule entstehen, innerhalb der vom Landesrat festgelegten Grenzen;

- die Übertragung der für den Betrieb des Landesverbands der freiwilligen Feuerwehren erforderlichen Mittel an diesen, zur Erreichung der in den geltenden Vorschriften und in der Satzung des Verbandes vorgesehenen Ziele, unter Berücksichtigung der finanziellen Vorgaben im vom Verband selbst verabschiedeten Haushaltsvoranschlag, der der Kasse zur anschließenden Genehmigung vorgelegt wurde;

- die Gewährleistung eines angemessenen Versicherungsschutzes für die kommunalen Freiwilligenfeuerwehren, die Bezirksverbände und den Verband zur Ausübung ihrer jeweiligen institutionellen Tätigkeiten, einschließlich der Nutzung der Dienstausrüstung;

- die Kosten im Zusammenhang mit den Sonderregistern für Fahrzeuge, Boote und Wasserfahrzeuge gemäß der mitDekret des Landeshauptmanns Nr. 32-83/Leg vom 9. Oktober 2001erlassenen Verordnung (Zulassung und Führung von Fahrzeugen und Wasserfahrzeugen, die der Feuerwehr, der Forstbehörde und dem Zivilschutz der Autonomen Provinz Trient zur Verfügung stehen), einschließlich der Kosten für die Ausbildung der Fahrer der in den vorgenannten Registern eingetragenen Fahrzeuge sowie für die Ausstellung und Verwaltung der Dienstführerscheine;

- den Versicherungsschutz für Schäden an den unter Buchstabe e quater) genannten Fahrzeugen sowie für Unfälle der Fahrer und Mitfahrer, die nicht durch allgemeine Versicherungspolicen der Provinz abgedeckt sind, gemäß den von der Landesregierung festgelegten Kriterien und Modalitäten;

- den Versicherungsschutz für Schäden, die den an Brandbekämpfungs- und Katastrophenschutzeinsätzen Beteiligten oder davon Betroffenen entstehen, gemäß den von der Landesregierung festgelegten Kriterien und Modalitäten;

- den Versicherungsschutz bei Tod im Dienst oder dienstbedingt von hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Feuerwehrleuten sowie von Personen, die an Brandbekämpfungs- und Katastrophenschutzeinsätzen teilnehmen, gemäß den von der Landesregierung festgelegten Kriterien und Modalitäten;

- die der Provinz obliegenden Kosten im Zusammenhang mit der Meldung von Freileitungen gemäß Artikel 39 ter desLandesgesetzes Nr. 2 vom 10. Januar 1992 (Organisation der Maßnahmen der Provinz im Bereich des Zivilschutzes), einschließlich der Kosten für die Verwaltung der landesweiten Kabelkarte;

- die sonstigen Ausgaben und Aufgaben, die der Landesfeuerwehrkasse durch die geltenden Vorschriften übertragen sind.

  

Organe

Die Organe der Landesfeuerwehrkasse sind:

- der Verwaltungsrat;

- der Vorsitzende des Verwaltungsrats;

- der Rechnungsprüfungsausschuss.

Dokumente

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