In Bezug auf die Mitteilungen, die in den letzten Tagen sowohl im Plenarsaal als auch in der Fischereiwelt gemacht wurden, wird das Folgende zur korrekten und rechtzeitigen Information und Aktualisierung klargestellt. In der Sitzung der Kommission für Agrarpolitik vom 10. März 2022 hat das Ministerium für den ökologischen Übergang klargestellt, dass das Verbot der Einführung nicht einheimischer Fischarten bestehen bleibt, da dieses Verbot nicht durch die Bestimmung des jüngsten Gesetzes vom 25. Februar 2022 (das sogenannte Milleproroghe) aufgehoben wird.
In Anbetracht dieser Situation ist die Autonome Provinz Trient der Ansicht, dass der einzig gangbare Weg darin besteht, Artikel 8 des Fischereigesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Provinzhaushalts vom August 2021 dank der Initiative des Provinzialrats vollständig umzusetzen. Mit dieser Bestimmung hat die Provinz nämlich die Möglichkeit übernommen, das Aussetzen von Fischen, auch von allochthonen Arten, eigenständig zu genehmigen und damit die Habitat-Richtlinie direkt umzusetzen. Die Genehmigung setzt die Ausarbeitung einer Risikostudie voraus, die Ispra zur Stellungnahme vorzulegen ist. Dieses Dokument wurde bereits fertiggestellt und wird angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit bereits am kommenden Montag nach einer ersten Präsentation, die in den letzten Tagen bereits stattgefunden hat, zu einem ausführlicheren Austausch mit den lokalen Vertretern der Fischereiwirtschaft vorgelegt.
Veröffentlichungsdatum: 11.03.2022