Die Möglichkeit für Einwohner des Trentino, die beim Gesundheitsdienst der Provinz gemeldet sind, bei der Apss die Erstattung der Kosten für privat durchgeführte Facharztuntersuchungen zu beantragen, wurde bis zum 31. Dezember verlängert. Erstattet werden nur Facharztuntersuchungen, die von Fachleuten oder privaten Einrichtungen mit den höchsten Wartelisten durchgeführt werden, wie z.B.: Dermatologie, Kardiologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Augenheilkunde, Pneumologie und Neurologie. Für die Beantragung der Erstattung - innerhalb von 90 Tagen nach Inanspruchnahme der Leistung - ist eine Verordnung des staatlichen Gesundheitsdienstes erforderlich. Ausgeschlossen sind Untersuchungen, die auf freiberuflicher Basis in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden.
Veröffentlichungsdatum: 29.06.2022