Beschreibung
Wie im Präsidialerlass 753/1980 vorgesehen, muss derjenige, der beabsichtigt, in einem Abstand von 30 Metern von der Bahnlinie Trento Malè Mezzana, insbesondere in der Besatzungszone der nächstgelegenen Bahnlinie, Gebäude oder Gegenstände jeglicher Art zu errichten, umzubauen oder zu erweitern, eine Genehmigung der zivilen Kraftfahrzeugbehörde und der nulla osta des Betreibers Trentino Trasporti einholen. Die Genehmigung kann nach einer Prüfung der öffentlichen Sicherheit, der Erhaltung der Eisenbahn, der Beschaffenheit des Geländes und der besonderen örtlichen Gegebenheiten erteilt werden.