Die Gefahrenkarten (CaP) berücksichtigen Gefahren im Zusammenhang mit hydrogeologischen Phänomenen, Lawinen, Überschwemmungen, seismischen Phänomenen, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, hängenden Kabeln oder anderen Hindernissen für die Luftfahrt und nicht explodierten Kampfmitteln.
Dabei handelt es sich um eine Reihe von Instrumenten, die in Umsetzung von Art. 10 des Provinzgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 "Disziplinierung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient" geschaffen wurden und die die auf dem Gebiet vorhandenen Gefahren identifizieren und klassifizieren.
Die Strukturen der Autonomen Provinz Trient, die im Bereich der Gefahren und des hydrogeologischen Risikos zuständig sind, haben an der Ausarbeitung des CaP mitgewirkt.