Bewegung von Touristen in lizenzierten Unterkünften - Istat-Meldung

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Das touristische Informationssystem der Provinz STU ist die Anwendung, die es ermöglicht, dem Statistischen Institut der Provinz Trient (ISPAT) die Bewegungen der Touristen in allen Beherbergungsbetrieben mitzuteilen, die gemäß den provinzialen Vorschriften im Register der Provinz eingetragen sind.

Beschreibung

Die Erhebung quantifiziert für jeden Monat und für jede Gemeinde die Ankünfte und die Anwesenheit von Gästen (Gebietsansässige und Gebietsfremde) nach der Kategorie der Einrichtung und der Art der Struktur sowie nach dem Ausland oder der italienischen Provinz des Wohnsitzes.

Die Erhebung entspricht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik, weitere Informationen auf der institutionellen Website von Istat (Externe Seiten).

Die erhobenen Daten fallen unter das Statistikgeheimnis (Art. 9 d.lgs. n. 322/1989) und müssen beantwortet werden.

Beschränkungen

  • ein vom Tourismusdienst der Autonomen Provinz Trient anerkannter Beherbergungsbetrieb sein
  • über einen Internetzugang verfügen
  • Wenn Sie eine Verwaltungssoftware verwenden, vergewissern Sie sich, dass das IT-Unternehmen, das die Software liefert, das Programm für die Übermittlung der ISTAT- und PS-Dateien bereits auf Übereinstimmung geprüft hat. (siehe Liste der zugelassenen Hotelverwaltungssoftware und technische Dokumentation)

An wen es sich richtet

Das System richtet sich an Bürger, die in irgendeiner Eigenschaft (Eigentum oder Vermietung, Nutznießung und Verwaltung) lizenzierte Beherbergungsbetriebe haben, wie z.B.: Hotels, Zimmervermietung, Campingplätze, Agritourismus, Herbergen, alpine Einrichtungen, Bed and Breakfasts, unternehmerisch geführte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, usw. Für private Unterkünfte mit einem Cipat-Code steht der DTU-Dienst zur Verfügung.

So geht es

Die Übermittlung der Verbringung erfolgt online, indem Sie sich unter dem unten stehenden Link mit dem vom Tourismusservice bei der Genehmigung angegebenen Benutzer und Passwort anmelden.

Besondere Fälle

Die Meldung erfolgt nur für Tage, an denen Ankünfte oder Abreisen stattfinden, und zwar an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die touristische Bewegung der Gäste stattgefunden hat.

Geschlossene Perioden (wenn der Betrieb nicht zur Beherbergung zur Verfügung steht) müssen dem zuständigen Fremdenverkehrsamt im Voraus gemeldet werden.

Für Tage mit Reiseverkehr wird die Anzahl der von den anwesenden Gästen belegten Zimmer erfasst. Unter dem Zimmer ist die gesamte Unterkunftseinheit zu verstehen, im Falle von Hotelunterkünften ist dies die Unterkunftseinheit (Wohnung), bei Zweibettzimmern wird eine Unterkunftseinheit gezählt.

Alle Kinder werden unabhängig von ihrem Alter gezählt, auch wenn sie kein eigenes Bett belegen.

Kunden, die sich nur wenige Stunden am Tag in der Unterkunft aufhalten (und somit nicht übernachten), werden nicht gezählt. Kunden, die nach Mitternacht ankommen und noch am selben Tag abreisen, müssen dagegen gezählt werden (die Abreise muss am Tag nach der Ankunft gemeldet werden).

Ankünfte und Anwesenheiten von Gästen, die Zusatzbetten belegen, müssen gezählt werden.

Bei der Angabe des Wohnsitzes der Gäste gelten folgende Vorbehalte: Jedes Mitglied einer Gruppe muss beim Check-in nach seiner Wohnprovinz/italienischen Region/ausländischem Wohnsitz registriert werden (der Wohnsitz des Leiters oder der Person, die die Buchung vorgenommen hat, darf nicht der gesamten Gruppe zugeordnet werden).

Geschäftsreisende müssen beim Einchecken nach ihrer Provinz/ihrer Wohnregion/ihrem Wohnsitz im Ausland registriert werden (der Wohnsitz des Geschäftsreisenden darf nicht dem Wohnsitz des Leiters oder der Person, die die Buchung vorgenommen hat, zugeordnet werden).

Zugang zum Service

Tourismus-Informationssystem Trentino

Authentifizierung

Benutzer-ID und Passwort

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 maggio 2002, n. 7 'Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica'

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- Manuale Utente per l’inserimento della movimentazione turistica da file e specifiche tecniche di compilazione dei file di movimentazione turistica;
- Sistema amm.vo del turismo;
- Tabelle delle provincie ISTAT

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Gli Enti di promozione turistica del Trentino hanno dei referenti autorizzati alla rilevazione ISTAT della movimentazione turistica del proprio ambito e ai quali possono fare riferimento le strutture ricettive e gli alloggi privati ad uso turistico per la dichiarazione ISTAT.

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Kontakt

Contatti di Istituto di statistica della Provincia di trento (ispat)

Email - Segreteria:
ispat@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
ispat@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497835

Telefono - Segreteria:
0461.497802

Fax - Segreteria:
0461.497813

Contatti di Servizio turismo e sport

Email - Segreteria:
serv.turismo@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.turismo@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496535

Fax - Segreteria:
0461.496570

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