Mit einer Reihe von Maßnahmen, die in den Provinzgesetzen und in den Statuten der Einrichtungen selbst vorgesehen sind, hat der Provinzialrat auf Vorschlag von Präsident Maurizio Fugatti das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Rechnungsprüfer der drei Kulturinstitute abgeschlossen, die das ethnografische und kulturelle Erbe der historischen Sprachminderheiten schützen und aufwerten: das ladinische Kulturinstitut "Majon di Fascegn", das Kulturinstitut Mòcheno/Bersntoler Kulturinstitut und das Kulturinstitut Cimbro/Lusérn.
Zu den Mitgliedern gehören auch die Vertreter des Provinzialrats, der für das Ladinische Institut zwei Mitglieder ernennt, von denen eines als Präsident fungiert. Nach den Statuten des zimbrischen und des mönchischen Kulturinstituts hingegen obliegt die Ernennung des Präsidenten dem Verwaltungsrat selbst. Die ernannten Organe bleiben bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Amt.
Veröffentlichungsdatum: 20.06.2024