Auf Vorschlag des Ratsmitglieds für Gesundheit, Sozialpolitik und Zusammenarbeit, Mario Tonina, hat der Provinzrat heute den Provinzzusatzvertrag für Allgemeinmediziner zur Umsetzung des nationalen Kollektivvertrags vom 28. April 2022 (Dreijahreszeitraum 2016/2018) genehmigt, der von der Verhandlungsdelegation für Allgemeinmedizin am 12. Juni letzten Jahres unterzeichnet wurde. Auf diese Weise werden die im Gesetz über die Planung der territorialen Hilfe vorgesehenen vorrangigen Ziele umgesetzt, insbesondere die Umsetzung des nationalen Chronifizierungsplans, des Präventionsplans der Provinz, die Verringerung der unsachgemäßen Inanspruchnahme der Notaufnahme, die Verwaltung der Wartelisten und die Verbesserung der angemessenen Verschreibung. Das Abkommen steht auch im Einklang mit den Zielen des PNRR, die sich auf die territoriale Versorgung beziehen.
Die Parteien verpflichteten sich, die Verhandlungen in Kürze wieder aufzunehmen, um die im Planungsgesetz vorgesehene neue Organisationsstruktur der Vertragsmedizin auch im Hinblick auf den neuen nationalen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren 2019/2021 vom 4. April 2024 vollständig umzusetzen. Die Mittelbindung sieht für 2024 1.450.000 Euro und bei vollständiger Umsetzung 3.500.000 Euro vor. Hinzu kommen die einmaligen Mittel in Höhe von 70.000 EUR für 2024 und 150.000 EUR für 2025, die für das Projekt zur Verringerung unsachgemäßer Zugriffe auf die Notaufnahme vorgesehen sind.
In naher Zukunft werden wir mit der Verwirklichung der Case della Salute (Gesundheitszentren) und mit der Überarbeitung der territorialen Medizinpfade in der Lage sein, einen Dienst zu gewährleisten, der noch näher an den Nutzern ist, um ihnen die richtigen Antworten zu geben", so Tonina: "Wenn die Allgemeinmediziner in die Lage versetzt werden, optimal zu arbeiten, indem die Bürokratie abgebaut und eine angemessene Personalausstattung gewährleistet wird, werden wir in der Lage sein, die Warteschlangen in den Notaufnahmen und die Wartelisten zu reduzieren: Das ist unser Ziel, zum Wohle der Bürger und unserer Gemeinden.
Veröffentlichungsdatum: 21.06.2024