Kraftstoff, für den im Vergleich zu normalem Dieselkraftstoff eine ermäßigte Verbrauchsteuer und eine ermäßigte Mehrwertsteuer gilt, kann nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge verwendet werden, die in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft, in der Tierhaltung und in der Fischzucht eingesetzt werden