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Subventionierter Kraftstoff für die Landwirtschaft - UMA

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Es handelt sich um einen Kraftstoff, der im Vergleich zu normalem Dieselkraftstoff verbrauchssteuer- und mehrwertsteuerbegünstigt ist und nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge verwendet werden darf, die in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft, in der Tierhaltung und in der Fischzucht eingesetzt werden

Beschreibung

Für Gasöl oder Benzin, das für landwirtschaftliche Tätigkeiten bestimmt ist, wird eine Steuerermäßigung gegenüber anderen Erdölprodukten gewährt(Ministerialerlass Nr. 454 vom 14. Dezember 2001).
Durch diese Erleichterung werden die Verbrauchssteuern auf Kraftstoffe teilweise gesenkt, um das Einkommen der Landwirte zu stützen und den Endverkaufspreis der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu begrenzen.

Die Zuteilungswerte werden durch das Dekret des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaftspolitik vom 30. Dezember 2015 und für die Autonome Provinz Trient durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2170 vom 2. Dezember 2016 gemäß den von der Zahlstelle der Provinz (APPAG) festgelegten technischen Modalitäten festgelegt.

Der durchschnittliche Verbrauch für Anbau, Zucht und Gewächshausheizung werden periodisch aktualisiert auf der Grundlage der technischen Entwicklung der betreffenden Maschinen.

An wen es sich richtet

Die Fazilität ist vorbehalten für

  • Landwirte, die im Unternehmensregister und im Register der landwirtschaftlichen Betriebe eingetragen sind;
  • landwirtschaftliche Betriebe, die zu öffentlichen Einrichtungen gehören
  • landwirtschaftliche Genossenschaften
  • Rekultivierungs- und Bewässerungskonsortien;
  • agrar-mechanische Unternehmen, die sich auf Landwirtschaft, Gartenbau, Blumenzucht, Gewächshäuser, Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischzucht beziehen.

Die Voraussetzungen für den Zugang sind

  • Sie müssen im Besitz einer Steuernummer oder einer Umsatzsteueridentifikationsnummer sein;
  • bei der Handelskammer in der Sonderabteilung für landwirtschaftliche Unternehmen eingetragen sein, mit einem Code für die landwirtschaftliche Tätigkeit oder einem Code für landwirtschaftliche Arbeiten, die im Auftrag Dritter ausgeführt werden, im Falle von Unternehmen für landwirtschaftliche Mechanisierung
  • über Maschinen und Geräte verfügen, die für landwirtschaftliche Arbeiten im Sinne von Artikel 57 der neuen Straßenverkehrsordnung verwendet werden (einschließlich Kessel und Brenner), mit Ausnahme von Motorrädern, Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen. Falls für die Maschinen ein Fahrtenbuch oder ein technisches Zertifikat erforderlich ist, müssen sie bei der zivilen Kraftfahrzeugbehörde angemeldet werden;
  • mindestens eine landwirtschaftliche Fläche im Gebiet der Autonomen Provinz Trient zu landwirtschaftlichen Zwecken zu bewirtschaften (mit Ausnahme von Molkereien und landwirtschaftlichen Mechanisierungsbetrieben).

So geht es

Die Zuteilung von Treibstoff für landwirtschaftliche Zwecke erfolgt auf der Grundlage der Flächen und Kulturen, die in der Betriebskartei des Betriebs eingetragen sind.

Der Interessent muss sich an eines der zugelassenen landwirtschaftlichen Förderzentren (CAA) wenden, die von der Zahlstelle der Provinz mit der Einrichtung, Verwaltung und Aktualisierung der Betriebsdatei und der Kraftstoffzuteilungsdateien beauftragt sind, und um die Eröffnung und Verwaltung des Antrags bitten.

Der Kraftstoff kann unmittelbar nach Abschluss des Zuteilungsverfahrens durch die CAA in der Betriebsdatei des Antragstellers gekauft werden.

Der Antragsteller muss lediglich unter allen von der Autonomen Provinz Trient zugelassenen Händlern (erhältlich bei derAgentur für Zölle und Monopole) den Lieferanten seines Vertrauens kontaktieren, seine CUAA und seinen "Antragscode" mitteilen und die erforderliche Menge anfordern.

Warnungen

Bitte beachten Sie, dass die Steuererleichterung für Kraftstoffe für landwirtschaftliche Zwecke neben den Kontrollen der Zahlstelle der Provinz auch den Kontrollen der Zollbehörde und der Guardia di Finanza unterliegt und dass bis zum 30. Juni eines jeden Jahres eine Erklärung über die verbrauchte Menge abgegeben werden muss, da sonst die Eintragung in die Liste der säumigen Unternehmen droht(Gesetzesdekret Nr. 504 vom 26. Oktober 1995).

Zeiten und Fristen

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Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento concernente le modalità di gestione dell’agevolazione fiscale per gli oli minerali impiegati nei lavori agricoli, orticoli, in allevamento, nella silvicoltura e piscicoltura e nella florovivaistica – Decreto 14 dicembre 2001, n.454

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Determinazione dei consumi medi dei prodotti petroliferi ai sensi dell'art. 1, commi 5 e 4 del Decreto del Ministro delle Politiche Agricole alimentari e forestali 30 dicembre 2015 da ammettere all'impiego agevolato in agricoltura.

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Begleitdokumente

Immagine decorativa per il contenuto Manuale procedure assegnazione carburante agricolo agevolato (UMA)

Manuale procedure assegnazione carburante agricolo agevolato (UMA) - Agenzia provinciale per i pagamenti (APPAG)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 19.11.2025 08:59

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