Beschreibung
Für Gasöl oder Benzin, das für landwirtschaftliche Tätigkeiten bestimmt ist, wird eine Steuerermäßigung gegenüber anderen Erdölprodukten gewährt(Ministerialerlass Nr. 454 vom 14. Dezember 2001).
Durch diese Erleichterung werden die Verbrauchssteuern auf Kraftstoffe teilweise gesenkt, um das Einkommen der Landwirte zu stützen und den Endverkaufspreis der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu begrenzen.
Die Zuteilungswerte werden durch das Dekret des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaftspolitik vom 30. Dezember 2015 und für die Autonome Provinz Trient durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2170 vom 2. Dezember 2016 gemäß den von der Zahlstelle der Provinz (APPAG) festgelegten technischen Modalitäten festgelegt.
Der durchschnittliche Verbrauch für Anbau, Zucht und Gewächshausheizung werden periodisch aktualisiert auf der Grundlage der technischen Entwicklung der betreffenden Maschinen.