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Dossier Landwirte

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Die Betriebsakte ist ein Dokument, in dem Informationen über einen Betrieb gesammelt werden; sie kann in Papierform oder elektronisch vorliegen

Beschreibung

Jedes Unternehmen, das sich bei der öffentlichen Verwaltung meldet, um Beiträge, Konzessionen oder Zertifizierungen im Bereich der Landwirtschaft zu beantragen, muss im Register des Primärsektors eingetragen sein.

Das Register sammelt Informationen über öffentliche und private Einrichtungen, die durch ihre Steuernummer identifiziert werden, die in der Land- und Ernährungswirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei tätig sind und die in irgendeiner Weise mit der zentralen oder lokalen öffentlichen Verwaltung in Verbindung stehen. Die Eintragung in das Register erfordert die Einrichtung einer Betriebsdatei.

Die elektronische Betriebsdatei ist die Gesamtheit der Informationen über die Personen, die gemäß dem Präsidialerlass Nr. 503 vom 1. Dezember 1999 im Betriebsregister eingetragen werden müssen, und wird von den Zahlstellen mit den Informationen in den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung, einschließlich denen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), abgeglichen und bestätigt.

In der elektronischen Betriebsakte werden also die Informationen und Dokumente gesammelt, die die Produktionsmittel des landwirtschaftlichen Betriebs darstellen, einschließlich derjenigen, die sich auf die Bestände und Titel des Betriebs beziehen. Die Betriebsakte ist die Referenz- und Berechnungsgrundlage für die Verfahren, die in den EU-, nationalen und provinzialen Verordnungen über die Land- und Ernährungswirtschaft, die Forstwirtschaft und die Fischerei vorgesehen sind, unbeschadet der Überprüfungs- und Kontrollbefugnisse der Verwaltung selbst.

Für die Erstellung und Aktualisierung seines Dossiers kann sich der landwirtschaftliche Betrieb an die von der Region oder der Provinz zugelassenen und mit derZahlstelle der Provinz (APPAG) vereinbarten zugelassenen Zentren für landwirtschaftliche Hilfe (CAA) wenden. Das CAA, dem der Betrieb den Auftrag erteilt, kümmert sich um die Sammlung und Aufbewahrung der Unterlagen sowie um die Eingabe der Informationen in das System. Der Dateiverwalter erfüllt seine Aufgabe unter Einhaltung des Datenschutzkodexes für personenbezogene Daten.

An wen es sich richtet

Öffentliche und private Personen, die eine Tätigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei ausüben und in irgendeiner Form mit der öffentlichen Verwaltung in Verbindung stehen.

Für andere Personen als Landwirte wird eine vereinfachte Datei angelegt, deren obligatorischer Informations- und Dokumentationsinhalt sich auf personenbezogene Daten beschränkt und die keinen grafischen Anbauplan enthält.

So geht es

Für die Erstellung der Betriebskartei müssen die Betriebe, die ihren Sitz bzw. bei Einzelunternehmen den Wohnsitz des Eigentümers auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Trient haben, die Betriebskartei bei der APPAG, der örtlich zuständigen Zahlstelle, erstellen.

Die APPAG hat den in der Provinz Trient zugelassenen Zentren für landwirtschaftliche Hilfe (CAA) durch eine besondere Vereinbarung die Aufgabe übertragen, die Betriebskartei anzulegen, zu aktualisieren und zu verwalten.

Der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs, der sich für die CAA entschieden hat, unterzeichnet eine alleinige und ausschließliche Vertretungsvollmacht zugunsten dieser Einrichtungen, die gegenüber APPAG die Verantwortung für die Identifizierung des Landwirts, die Vollständigkeit, die formale Kohärenz und die Aktualisierung der Informationen und Dokumente, die Teil der Betriebsakte sind, übernehmen.

Der Eigentümer/gesetzliche Vertreter kann bis zum 30. November eines jeden Jahres das Mandat für seinen ZVV widerrufen und ein neues Mandat mit einem anderen ZVV unterzeichnen, das ab dem 1. Januar des folgenden Jahres wirksam wird.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der seinen Sitz verlegt, oder ein Einzelunternehmer, der seinen Wohnsitz in eine andere Region/Autonome Provinz verlegt, muss bei der Zahlstelle mit örtlicher Zuständigkeit einen Antrag auf Übertragung der Betriebsakte stellen.

Es ist möglich, die Einrichtung oder Übertragung einer Betriebsdatei bei einer anderen Zahlstelle als APPAG zu beantragen, wenn der Betrieb eine oder mehrere technische Wirtschaftseinheiten (UTE) hat, die außerhalb des Gebiets der Autonomen Provinz Trient liegen.

Weitere Informationen zu den Verordnungen und Betriebsanweisungen, die sich ausschließlich auf "Register"-Dateien beziehen, können unter Dokumente im Menü links heruntergeladen werden.

Besondere Fälle

Personen, die keine Landwirte sind, können sich direkt an das APPAG, Ufficio interventi settoriali e coordinamento controlli (Amt für sektorale Eingriffe und Kontrollkoordinierung) wenden, um nur die vereinfachten Betriebsdossiers (Stammdaten) anzulegen und zu aktualisieren.

Zu diesem Zweck sind die folgenden, ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorzulegen und an APPAG zu senden: appag@pec.provincia.tn.it und appag.utaocmecontrolli@provincia.tn.it:

  • Muster für die Erstellung/Änderung und Validierung der Hauptbetriebsdatei (herunterladbar im Abschnitt Formulare);
  • im Falle einer handschriftlichen Unterschrift ein gültiges Ausweisdokument des Inhabers oder des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens/der Einrichtung (Fotokopie)
  • Bescheinigung der Bank über die Bankverbindung (IBAN-Code) - unter Beifügung einer Kopie eines der folgenden Dokumente
    • Vorderseite des Girokontovertrags, auf der der IBAN-Code lesbar ist
    • Kopfzeile des Kontoauszugs des laufenden Kontos;
    • Auszug des Kreditinstituts.

Zeiten und Fristen

-

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina relativa al fascicolo aziendale

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Begleitdokumente

Immagine decorativa per il contenuto Manuale del fascicolo aziendale degli agricoltori

Manuale del fascicolo aziendale degli agricoltori - Agenzia provinciale per i pagamenti (APPAG)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 25.08.2025 18:16

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