Kompetenzen und Funktionen
Die Minderheitenkonferenz nimmt folgende Aufgaben wahr
- Sie legt die politischen Leitlinien für den Schutz und die Förderung der Minderheiten fest, indem sie den Stand der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften überprüft, auch im Hinblick auf die Festlegung neuer Maßnahmen
- sie gibt eine obligatorische Stellungnahme zum Programm der Maßnahmen zur Veröffentlichung und Information sowie zu den in Artikel 23 genannten Konventionen und Abkommen ab, sowie eine obligatorische und verbindliche Stellungnahme zur Unterteilung des Minderheitenfonds der Provinz; diese Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum der Anfrage abgegeben werden
- äußert sich über den Gegenstand und die Modalitäten der in Artikel 5 genannten statistischen Erhebungen.
Die Konferenz wird mindestens zweimal im Jahr vom Präsidenten der Provinz einberufen. Die Arbeitsweise der Konferenz wird durch eine Sonderregelung festgelegt, die von der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder gebilligt wird.