Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Koordinierungskommission für Arbeiten in Skigebieten

Die Koordinationskommission genehmigt die Ausführung von Arbeiten für den Bau neuer Skipisten einschließlich ihrer Nebenarbeiten, die Änderung bestehender Skipisten, den Ersatz oder die Änderung von als unwesentlich erachteten Seilbahnlinien und ihrer Nebenarbeiten, den Bau oder die Änderung von in Skigebieten zugelassenen Anlagen und Funktionen sowie Lawinenschutzarbeiten, den Bau oder die Änderung von alpinen Einrichtungen und Bikeparks.

© Foto di Giuliano Bernardi -

Kompetenzen und Funktionen

Die Koordinationskommission genehmigt die Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Pistensystem, die im Provinzialgesetz Nr. 7 vom 21. April 1987 "Disziplinierung der Seilbahnen im öffentlichen Dienst und der Skipisten" und in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen vorgesehen sind. Die Größenordnung der Arbeiten, die unter die Genehmigungsbefugnis der Kommission fallen, wird vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 67 vom 24. Januar 2020 festgelegt. Die genehmigungsfähigen Bauwerke sind hingegen in den Artikeln 100 und 101 der städtebaulichen Vorschriften der Provinz (Provinzgesetz Nr. 15 vom 4. August 2015) festgelegt.

Die als"Bike-Parks" bezeichneten Abfahrtsstrecken für Mountainbikes gemäß Artikel 53 ter des Provinzialgesetzes 7/87, die vorrangig bestehende Skipisten nutzen, können von den Eigentümern der Skipisten oder von anderen öffentlichen oder privaten Subjekten mit Genehmigung der Koordinierungskommission gebaut und verwaltet werden.

Die Kommission genehmigt auch die Ausführung von Arbeiten zur Realisierung oder Änderung der in Artikel 2, Absatz 1, Buchstaben a) und b) des Provinzialgesetzes Nr. 8 vom 15. März 1993 (Provinzialgesetz über Berghütten und alpine Wege) vorgesehenen alpinen Strukturen, einschließlich der entsprechenden Nebenarbeiten und Infrastrukturen.

Schließlich gibt die Kommission Stellungnahmen zu allen Fragen in Bezug auf Seilbahnanlagen und Skipisten ab, die ihr vom Provinzialrat oder den Provinzstrukturen vorgelegt werden.

Menschen

Komponenten

Die Koordinationskommission wird vom Provinzialrat ernannt und setzt sich zusammen aus

- dem Generaldirektor des für den Tourismus zuständigen Departements, der die Funktion des Vorsitzenden innehat;

- dem Direktor der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur, der die Funktion des Vizepräsidenten innehat;

- dem Direktor der für die Seilbahnen und Skipisten zuständigen Provinzstruktur;

- der Exekutive der Provinzstruktur, die für Wälder und Fauna zuständig ist;

- der Leiter der Provinzstruktur, die für Stadtplanung und Landschaftsschutz zuständig ist;

- der Leiter der für geologische Fragen zuständigen Provinzstruktur;

- der Direktor der für die Lawinenverhütung zuständigen Provinzstruktur;

- der Direktor der für die öffentliche Wassernutzung zuständigen Provinzstruktur;

- der Direktor der für die Berggebiete zuständigen Provinzstruktur;

- der Direktor der Provinzstruktur, der für die nachhaltige Entwicklung und die Schutzgebiete zuständig ist;

- der Leiter der für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständigen Provinzstruktur.

Dokumente

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:07

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren