Kompetenzen und Funktionen
Die Behörde für sprachliche Minderheiten ist beim Provinzialrat angesiedelt und arbeitet mit voller Autonomie und Unabhängigkeit und hat folgende Aufgaben
- Sie übt Bewertungs-, Überwachungs- und Kontrollbefugnisse im Hinblick auf die korrekte Umsetzung der Gesetzgebung zum Schutz und zur Förderung der sprachlichen Minderheiten aus.
- Sie übt eine beratende und signalisierende Tätigkeit gegenüber der Diputación Foral, dem Comun General de Fascia und den in Artikel 3 genannten Gemeinden sowie den betroffenen Gemeinschaften aus, auch im Hinblick auf die Festlegung, Umsetzung und Anwendung der internationalen, gemeinschaftlichen, staatlichen, regionalen und provinziellen Gesetzgebung zum Schutz der sprachlichen Minderheiten
- er überwacht die Verwendung der von den öffentlichen Einrichtungen zugunsten der sprachlichen Minderheiten bereitgestellten Mittel und bewertet die Wirksamkeit und Angemessenheit der zugunsten der sprachlichen Minderheiten durchgeführten Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol
- gibt gegenüber dem Bürgerbeauftragten eine Stellungnahme zu Handlungen oder Verfahren der Provinz und der anderen Provinzorgane oder der durch Provinzgesetze geschaffenen Organe, der Konzessionäre öffentlicher Dienstleistungen sowie der anderen Organe, die eine Vereinbarung mit dem Bürgerbeauftragten getroffen haben, ab, die Rechtspositionen im Zusammenhang mit dem Schutz oder der Förderung von sprachlichen Minderheiten betreffen; die Stellungnahme wird auf Ersuchen des Bürgerbeauftragten innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Ersuchen abgegeben
- legt dem Provinzialrat jährlich einen Bericht über die Gesamtbeurteilung der Politiken, Aktivitäten und Interventionen zur Förderung und zum Schutz der Minderheitensprachen vor; der Bericht kann diesbezügliche Vorschläge enthalten und hebt kritische Elemente hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Minderheitensprachen hervor.