Kompetenzen und Funktionen
Die Gesellschaft Pensplan Centrum S.p.A. ist für die Verwaltung der im Regionalgesetz Nr. 3/1997 und den dazugehörigen Verordnungen genannten Tätigkeiten sowie für alle anderen Tätigkeiten zuständig, die für die Verfolgung der in denselben regionalen Quellen genannten Ziele und die Umsetzung der vom Regionalrat Trentino-Südtirol oder von den Provinzialräten von Trient und Bozen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen genehmigten Projekte zweckdienlich sind, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Renten-, Zusatzkranken-, Rentenspar- und Sozialversicherung.