Beschreibung und Anforderungen
Öffentliche Bekanntmachung zur befristeten Einstellung eines Leiters/einer Leiterin der einfachen Dienststelle für die Koordinierung der Rechtsstreitigkeiten der Anwaltskammer der Provinz
Spezifische Anforderungen
An dieser öffentlichen Bekanntmachung können sich Personen beteiligen, die nicht in das Register der Führungskräfte der Provinz und der ihr unterstellten öffentlichen Einrichtungen eingetragen sind und die die Voraussetzungen von Artikel 28 des Provinzialgesetzes Nr. 7 vom 3. April 1997 erfüllen.
Von der Teilnahme an diesem Verfahren ausgeschlossen sind öffentliche oder private Bedienstete, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 53 bis des Personalgesetzes der Provinz in den Ruhestand getreten sind.
Weitere Voraussetzungen siehe Bekanntmachung.