Öffentliche Bekanntmachung zur befristeten Einstellung eines Leiters/einer Leiterin der Dienststelle Institutionelle Beziehungen der Hauptabteilung Institutionelle Angelegenheiten, Korruptionsbekämpfung und Transparenz
An dieser öffentlichen Bekanntmachung können sich auch Personen beteiligen, die nicht im Register der Führungskräfte der Provinz und ihrer öffentlichen Einrichtungen eingetragen sind und die die Voraussetzungen von Artikel 28 des Provinzialgesetzes Nr. 7 vom 3. April 1997erfüllen.
Ssind ausgeschlossen von der Teilnahme an diesem Verfahren öffentliche oder private Arbeitnehmer, die gemäß Artikel 53bis des Personalgesetzes der Provinz in den Ruhestand getreten sind.
Die spezifischen Anforderungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.