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Zuschüsse für Ausbildungsprojekte speziell für Sportler: Bewerbungen sind bis zum 15. Oktober möglich

Sportverbände und -vereine, Unternehmen, Genossenschaften und nichtkommerzielle Einrichtungen können bis zum 15. Oktober 2023 einen Antrag auf einen Beitrag für die Durchführung von Projekten in der Provinz stellen, die Trainingskurse betreffen, die speziell für die Allgemeinheit der Sportler oder für Sportler von mindestens drei Sportarten bestimmt sind. Der Beitrag ist in Artikel 17b des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen und wird durch die im Beschluss Nr. 1707 vom 22. September 2023 festgelegten Durchführungskriterien geregelt.

Veröffentlichungsdatum:

25.09.2023

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Beschreibung

Die neue Maßnahme wurde mit Artikel 41 des Provinzgesetzes Nr. 9 "Assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento per gli esercizi finanziari 2023 - 2025" vom 8. August 2023 eingeführt, mit dem das Provinzgesetz über den Sport geändert und für das Jahr 2023 ein Betrag von 150.000 EUR bereitgestellt wird.

Antragsberechtigt sind in der Provinz tätige Amateursportverbände und -vereine, die beim CONI oder CIP eingetragen sind, die regelmäßig nationalen Sportverbänden oder assoziierten Sportdisziplinen oder Sportförderungseinrichtungen oder verdienstvollen Verbänden oder Militärsportgruppen und vom CONI oder CIP anerkannten staatlichen Einrichtungen angehören, die im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den von den Verbänden oder assoziierten Sportdisziplinen, die vom CONI oder CIP anerkannt sind, geregelten Disziplinen durchführen, sowie in der Provinz tätige Unternehmen, Genossenschaften und nicht kommerzielle Einrichtungen.

Die Ausbildungskurse müssen die Ausbildung in Sozialversicherungs- und Steuerangelegenheiten, das Erlernen von Sprachen, die Verwendung von Kommunikationsmitteln oder andere für die sportliche Tätigkeit relevante Ausbildungsbereiche wie Sporternährung, korrekte Lebensführung und Prävention für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Sportler betreffen.

Der Zuschuss wird in Höhe von 90 % der zuschussfähigen Ausgaben mit einem Höchstbetrag von 30 000 EUR für jedes Ausbildungsprojekt im Rahmen der Defizitgrenze des Finanzplans, im Rahmen der verfügbaren Mittel und gegebenenfalls im Rahmen der "De-minimis"-Grenze gewährt.

Der Zuschuss wird auf der Grundlage einer Rangfolge der Verdienste in absteigender Reihenfolge der Punkte innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Antragstellung gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben, die ab dem 9. August 2023 getätigt werden, wobei die Projekte bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt und bis zum 20. Januar 2024 abgerechnet werden müssen.

Private Einrichtungen, die auch wirtschaftliche Tätigkeiten mit kommerziellem Zweck ausüben, müssen eine getrennte Buchführung für diese kommerziellen Tätigkeiten führen, aus der die Kosten für den eingereichten Projektvorschlag hervorgehen müssen. Kommt die Finanzierung auch den wirtschaftlichen Tätigkeiten von Einrichtungen zugute, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, gilt die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU vom 24. Dezember 2013, Nr. L352).

Auf der institutionellen Website der Provinz - im Bereich Tourismus und Sport, Athleten und Sportorganisationen - können Sie das Informationsblatt einsehen, die Liste der erforderlichen Dokumente prüfen und sowohl die Formulare als auch die Durchführungsverordnung herunterladen.

Dienstleistungen

Zuschüsse für Athletenschulungen (Antrag)

Informationen, Anleitungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses mit einem Bewertungsverfahren für die Durchführung von Projekten, die speziell für Athleten bestimmte Trainingskurse betreffen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:49

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