Beschreibung
Insgesamt gingen 242 Anträge auf Zuschüsse ein, die vom Amt für Sportaktivitäten geprüft wurden: 182 mit positivem Ergebnis und 60, die nicht förderfähig waren, weil sie die Anforderungen der Durchführungskriterien des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 nicht erfüllten.
Die Mittelzuweisung für das Haushaltsjahr 2024, die sich zunächst auf 150.000 Euro belief und dann auf ausdrücklichen Wunsch der Vizepräsidentin und Sportstadträtin Francesca Gerosa auf 273.000 Euro aufgestockt wurde, ermöglichte die Finanzierung aller als förderfähig eingestuften Anträge, sowohl für die Liste der Mannschaftssportarten als auch für die der Einzelsportarten.
In der nachstehenden Rubrik "Dokumente" finden Sie die Maßnahme mit den Ranglisten für "Stipendien für Einzelsportarten" und "Stipendien für Mannschaftssportarten" sowie die Liste der "nicht förderfähigen Anträge".
Bitte beachten Sie, dass die Punktzahl für jeden förderfähigen Antrag unter Berücksichtigung der schulischen und sportlichen Leistungen gebildet wurde, wie vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1605/2022 festgelegt. Sie ist insbesondere das Ergebnis der folgenden Operation: (Punktzahl für die schulischen Leistungen) + [0,70 x (Punktzahl für die sportlichen Leistungen)] + [0,30 x (Punktzahl für die sportlichen Leistungen) x (Wert des Verbreitungsindexes der jeweils ausgeübten Sportart)].
Sobald die Entscheidung durch die Dienststelle Haushalt und Rechnungswesen getroffen wurde, erhalten alle Antragsteller eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis ihres Antrags sowie - im Falle der begünstigten studentischen Sportler - die Formulare für die Beantragung der Auszahlung des gewährten Zuschusses.