Stipendien für sportliche und akademische Leistungen

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Stipendiums für sportliche und schulische Leistungen.

Beschreibung

Es handelt sich um ein Stipendium für junge Sportler, die seit mindestens drei Jahren in der Provinz Trient ansässig sind und sich im letzten, zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossenen Schuljahr durch sportliche und schulische Leistungen ausgezeichnet haben, als Beitrag zu ihren Ausbildungs- und Trainingskosten.

Die Höhe des Stipendiums ist auf 1.500 € festgelegt und wird in einer einzigen Rate ausgezahlt. Das Stipendium kann mit anderen Zuschüssen, Stipendien oder freien Plätzen in Colleges und Internaten kombiniert werden, die von der Provinz oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen für verschiedene Zwecke gewährt werden.

Das Stipendium ist in Artikel 24 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

WARNUNG! Bitte lesen Sie diesen Abschnitt sorgfältig durch.

Ergebnisse, die bei:
(a) Gedenkveranstaltungen, Turnieren, Trophäen, Rundfahrten;
(b) Rallyes, einschließlich Vorbereitungsrallyes;
(c) Stadtmeisterschaften;
(d) Klausurtagungen;
(e) Freundschaftsspiele;
f) Veranstaltungen im Rahmen von Schülerspielen, Euregio, Arge Alp.

Die bei den Begegnungen erzielten Ergebnisse werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sich auf einen Wettbewerb beziehen, der speziell für die Erlangung eines italienischen Einzel- oder Mannschaftsmeistertitels bestimmt ist.

Stipendien werden nicht für sportliche und schulische Leistungen gewährt, die während des ersten Bildungszyklus (Grund- und Sekundarschule) erbracht wurden.

Förderfähig sind nur sportliche Leistungen in Sportarten, die von den jeweiligen Sportverbänden geregelt werden, oder in verwandten Sportarten, die vom CONI oder CIP anerkannt sind.

Das Stipendium kann mit anderen Zuschüssen, Stipendien oder freien Plätzen in Colleges und Internaten kombiniert werden, die von der Provinz oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen für verschiedene Zwecke gewährt werden.

Jeder Schüler kann maximal zwei Stipendien pro Schuljahr in Anspruch nehmen.

Es wird nur das berücksichtigt, was im Antrag angegeben ist, und die schulischen und sportlichen Ergebnisse, die nicht klar und eindeutig im Antrag angegeben sind, werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungen mit neuen Ergebnissen und/oder neuen identifizierenden Elementen von Ergebnissen, die nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge erzielt wurden, sind nicht zulässig.

Studentische Sportler, die als Berufssportler registriert sind oder von Berufs wegen militärischen Sportgruppen angehören, können nicht gefördert werden.

An wen es sich richtet

Junge Sportschüler, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags

  1. ein Schuljahr im zweiten Zyklus der allgemeinen oder beruflichen Bildung in öffentlichen und gleichgestellten Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen abgeschlossen haben
  2. seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben
  3. das Schuljahr ohne Lerndefizite mit einem Notendurchschnitt von mindestens 7,50 oder sieben Zehnteln, wenn es sich um einen Schüler mit geistiger Behinderung handelt, abgeschlossen haben (ohne Religionsnote und ohne Noten in alternativen/optionalen Fächern wie Werkstätten, Praktika usw.) oder das Schuljahr oder den Ausbildungsgang im Jahr der Antragstellung mit einer Note von mindestens 75/100 oder 70/100, wenn es sich um einen Schüler mit geistiger Behinderung handelt, erfolgreich abgeschlossen haben. Bei schulischen Beurteilungen, die mit unterschiedlichen Notenparametern ausgedrückt werden, werden die erzielten Ergebnisse entsprechend der Schulordnung proportional in die entsprechenden Dezimal- oder Zentesimalwerte umgerechnet;
  4. Mitglied eines Amateursportverbands oder -vereins sind, der einem nationalen Sportverband oder einer vom CONI oder CIP anerkannten Sportart angehört, oder Mitglied eines Profisportverbands oder -vereins sind, der einem vom CONI oder CIP anerkannten nationalen Sportverband angehört und auch Amateursport betreibt
  5. sie sind keine Berufssportler und gehören nicht von Berufs wegen einer Militärsportgruppe an;
  6. sie haben im Bezugsschuljahr (Zeitraum zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 31. August des Jahres der Antragstellung) mindestens eines der folgenden sportlichen Ergebnisse erzielt, das sie als Mitglied einer der unter Punkt 5 genannten Einrichtungen erreicht haben
    (a) erster, zweiter, dritter Platz bei den Europa- oder Weltmeisterschaften (100 Punkte);
    b) Einberufung durch den Verband in die italienische Nationalmannschaft mit Teilnahme an mindestens einem der betreffenden Wettbewerbe (90 Punkte);
    c) erster, zweiter, dritter Platz bei Einzelwettbewerben, die zur Erlangung eines Titels in einer Kategorie oder eines absoluten italienischen Meisters ausgetragen werden (80 Punkte)
    d) Zugehörigkeit zur besten Amateurformation, die Meisterschaften von nationalem Rang austrägt (50 Punkte);
    e) Einberufung durch die örtliche Stelle des Sportverbands in die Provinz- und/oder Regionalvertretung und Teilnahme an mindestens einem der Wettbewerbe, die für die Vergabe eines Kategorie- oder absoluten italienischen Titels vorgesehen sind (50 Punkte)
    f) erster Platz in der Provinz- oder Regionalkategorie mit Teilnahme an der nationalen Kategorie (40 Punkte).

Der Antrag kann eingereicht werden
a) von einem der Elternteile oder der Person, die die elterliche Gewalt ausübt, wenn der Athlet minderjährig ist;
b) von dem Schüler/der Schülerin selbst, wenn er/sie über 18 Jahre alt ist.

So geht es

Der Antrag ist digital über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die durch Anklicken der unten stehenden Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" aufgerufen werden kann.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss zwischen dem 10. Juli und dem 10. September eines jeden Jahres eingereicht werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 11. September, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Nach der Gewährung des Zuschusses muss der Begünstigte für die Auszahlung die Erklärung über den Steuerabzug vorlegen, die auf dem entsprechenden Formular gemäß Artikel 23 des Präsidialerlasses Nr. 600 vom 29. September 1973 abgegeben wird.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
Elektronischer Personalausweis (CIE)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.07.2025 18:06

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