Beschreibung
Insgesamt gingen einhundertvierunddreißig Zuschussanträge ein, die vom Amt für Sportaktivitäten geprüft wurden: 66 mit positivem Ergebnis; 43 förderfähige Anträge, die jedoch nicht bewilligt wurden, da die zur Verfügung gestellten Mittel erschöpft waren; 25 nicht förderfähige Anträge, da die in den Durchführungskriterien des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 festgelegten Anforderungen nicht erfüllt waren.
Die Zuweisung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 99.000 € ermöglichte die Finanzierung aller 42 Anträge für Mannschaftssportarten und weiterer 24 Anträge (von den 67 förderfähigen) für Einzelsportarten. Im Abschnitt "Dokumente" unten finden Sie die Maßnahme mit den Ranglisten für "Stipendien für Einzelsportarten" und "Stipendien für Mannschaftssportarten" sowie die Liste der "nicht förderfähigen Anträge".
Bitte beachten Sie, dass die Punktzahl für jeden förderfähigen Antrag unter Berücksichtigung der schulischen und sportlichen Leistungen gebildet wurde, wie vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1321/2019 festgelegt. Sie ist insbesondere das Ergebnis der folgenden Operation: (Punktzahl für die schulischen Leistungen) + [0,70 x (Punktzahl für die sportlichen Leistungen)] + [0,30 x (Punktzahl für die sportlichen Leistungen) x (Wert des Verbreitungsindexes der jeweils ausgeübten Sportart)].
Sobald die Entscheidung durch die Dienststelle Haushalt und Rechnungswesen getroffen wurde, erhalten alle Antragsteller eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis ihres Antrags sowie - im Falle der begünstigten studentischen Sportler - die Formulare für die Beantragung der Auszahlung des gewährten Zuschusses.