Beschreibung
Der SCIA200 kann für gelegentliche Unterhaltungsveranstaltungen (Tanzunterhaltung und DJ-Sets, Musikkonzerte ohne Tanz, Chorauftritte, Tanz-/Tanzvorführungen, Eiskunstlaufvorführungen, Volks- und Unterhaltungsmusik, Musicalshows, Kabarett- und Zaubershows, Modenschauen) eingereicht werden, die am Tag ihres Beginns vor Mitternacht stattfinden und für höchstens 200 Teilnehmer bestimmt sind.
Der SCIA2000 kann für Live-Darbietungen (Theater, Musik, Tanzshows, Musicals, Filmvorführungen) eingereicht werden, die zwischen 8 Uhr und 1 Uhr des folgenden Tages stattfinden und für maximal 2.000 Teilnehmer bestimmt sind. Solche Veranstaltungen umfassen keine Tanzveranstaltungen und DJ-Sets.
Für Veranstaltungen/Shows/Veranstaltungen mit anderen Merkmalen oder mit anderen Zeitplänen oder mit einer größeren Teilnehmerzahl ist ein spezieller Antrag mit den entsprechenden technischen/administrativen Unterlagen in Bezug auf den Veranstaltungsort und die Veranstaltung einzureichen.
Einem Dritten kann eine besondere Vollmacht zur Einreichung des SCIA über das Internet erteilt werden. Möglicherweise auch dem Techniker, der mit der Erstellung der erforderlichen Formulare beauftragt wird, um die Sicherheit des Veranstaltungsortes, der Strukturen und der vorhandenen Anlagen zu gewährleisten.