Beschreibung
Der SCIA200 kann für gelegentliche Unterhaltungsveranstaltungen (Tanzunterhaltung und DJ-Sets, Musikkonzerte ohne Tanz, Chorauftritte, Tanz-/Tanzvorführungen, Eiskunstlaufvorführungen, Volks- und Unterhaltungsmusik, Musicalshows, Kabarett- und Zaubershows, Modenschauen) eingereicht werden, die am Tag ihres Beginns vor Mitternacht stattfinden und für höchstens 200 Teilnehmer bestimmt sind.
Der SCIA2000 kann für Live-Darbietungen (Theater, Musik, Tanzshows, Musicals, Filmvorführungen) eingereicht werden, die zwischen 8 Uhr und 1 Uhr des folgenden Tages stattfinden und für maximal 2.000 Teilnehmer bestimmt sind. Solche Veranstaltungen umfassen keine Tanzveranstaltungen und DJ-Sets.
Für Veranstaltungen/Shows/Veranstaltungen mit anderen Merkmalen oder mit anderen Zeitplänen oder mit einer größeren Teilnehmerzahl ist ein spezieller Antrag mit den entsprechenden technischen/administrativen Unterlagen in Bezug auf den Veranstaltungsort und die Veranstaltung einzureichen.