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NRP-Mission 7 REPowerEU-Übergangsplan 5.0

Das Portal zur Einreichung von Anträgen auf Zugang zu der Maßnahme ist seit dem 7. August 2024, 12 Uhr, im Kundenbereich der GSE in Betrieb. Die Umsetzungsmodalitäten des Plans Transition 5.0, der in Artikel 38 des Gesetzesdekrets 19/2024 vorgesehen ist, wurden am 24. Juli letzten Jahres mit einem Direktorialerlass des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und nach Anhörung des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit erlassen. Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurden wichtige Änderungen eingeführt, die die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Subventionen, die Änderung der Steuerklassen und die Vereinfachung der Verfahren betreffen.
Der Gesamthaushalt beläuft sich auf 6,3 Mrd. EUR.

Veröffentlichungsdatum:

20.01.2025

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Beschreibung

Der Plan Transition 5.0 (Gesetzesdekret Nr. 19/2024, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 56/2024) zielt darauf ab, den Unternehmen zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben, um die doppelte Herausforderung des digitalen und grünen Übergangs zu bewältigen, und zwar im Rahmen der neuen Mission 7 "REPowerEU", die vom PNRR im Anschluss an den Beschluss des ECOFIN-Rates vom 8. Dezember 2023 umgestaltet wurde.

Die Maßnahme gewährt Unternehmen, die in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen von Innovationsprojekten neue Investitionen in Produktionsanlagen auf dem Staatsgebiet tätigen, die zu einer Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 3 % pro Produktionseinheit oder 5 % pro Prozess führen, eine Steuergutschrift in Höhe der entstandenen Kosten.

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurden erhebliche Änderungen an den Schwellenwerten eingeführt: Die Steuergutschrift wird in Höhe von 35 % der Kosten für Investitionen bis zu 10 Mio. EUR und in Höhe von 5 % der Kosten für Investitionen über 10 Mio. EUR und bis zu einer Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 50 Mio. EUR pro Jahr und begünstigtem Unternehmen anerkannt. Die Steuergutschrift wird entsprechend der bescheinigten Verbesserung der Energieeffizienzerhöht. Die Projekte müssen von einem unabhängigen Gutachter zertifiziert werden, mit Ex-ante- und Ex-post-Bescheinigung.

Förderfähig sind Investitionen in neue materielle und immaterielle Vermögenswerte, die für den Betrieb der in den Anhängen A und B der Übergangsregelung genannten Unternehmen von Bedeutung sind. Anhänge A und B des Plans für den Übergang 4.0 und die mit dem Produktionsmanagementsystem oder dem Versorgungsnetz des Unternehmens verbunden sind. Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in neue Investitionsgüter, die der Eigenproduktion erneuerbarer Energien dienen, sowie - in gewissen Grenzen - Ausbildungskosten.

Das Haushaltsgesetz 2025 erweitert die Möglichkeit der Kumulierung der Erleichterung, indem es die Kumulierung mit der ZES-Steuergutschrift zulässt und die Einschränkung der Kumulierbarkeit nur mit Maßnahmen auf der Grundlage nationaler Mittel aufhebt. Die Möglichkeit der Kumulierung mit allen Fazilitäten, einschließlich der mit europäischen Mitteln finanzierten, wurde daher eingeführt, sofern die Unterstützung nicht dieselben Kostenanteile der einzelnen Investitionen des Innovationsprojekts abdeckt.

Außerdem wurden die folgenden Verfahrensvereinfachungen eingeführt

- für den Ersatz von Maschinen, deren Abschreibungszeitraum mehr als 24 Monate beträgt, wurde eine Ausnahme von der Berechnung der erzielten Energieeinsparungen vorgesehen, wobei die für die erste Stufe der Energieverbrauchsreduzierung vorgesehenen Parameter angewandt werden, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Beitrag zu den Energieeinsparungen nachzuweisen

- für 4.0-Anlagen, die über einen EPC (Energy Performance Contract) mit einem ESCo erworben wurden, automatische Anerkennung der geplanten Energieeffizienz unter Anwendung der für die erste Stufe der Energieverbrauchsreduzierung vorgesehenen Parameter.

Die vorgenannten Änderungen gelten auch für Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes 2025 bereits begonnen wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Gestore Servizi Energetici S.p.a. (GSE), die für das Ministerium mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt ist.

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