Beschreibung
Für die Förderung kommen, auch in aggregierter Form, folgende Einrichtungen in Betracht: landwirtschaftliche Unternehmer in Einzel- oder Gesellschaftsform, agroindustrielle Unternehmen und landwirtschaftliche Genossenschaften.
Die Anträge müssen den Erwerb und die Installation von Fotovoltaikanlagen auf den Dächern von Gebäuden betreffen, die für die Tätigkeit der begünstigten Unternehmen von Bedeutung sind, wobei die Höchstgrenze je Projekt 1.000 kWp beträgt. Parallel dazu können Modernisierungsarbeiten an den Gebäuden durchgeführt werden, um die Energieeffizienz der Strukturen zu verbessern.
Die Investitionsförderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höchstintensität (bis zu 80 %) der förderfähigen Ausgaben je nach Sektor, in dem der Begünstigte tätig ist, und gegebenenfalls je nach Eigenverbrauch oder gemeinsamem Eigenverbrauch festgelegt wird.
Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben je Projekt darf 2 260 000 Euro nicht überschreiten, wobei folgende Obergrenzen gelten
- 1.500.000 Euro für die Installation von Fotovoltaikanlagen
- 700.000 Euro für ergänzende Maßnahmen
- 60.000 Euro für Speichersysteme und elektrische Aufladevorrichtungen.
Die Anträge sind ausschließlich über die von der GSE, der Durchführungsstelle der Maßnahme, eingerichtete IT-Plattform ab dem 10. März 2026, 12 Uhr, bis zum 9. April 2026, 12 Uhr, einzureichen.